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Re: internetrecht
Hallo Andreas,
das kommt ganz darauf an, wie sie an die eMail-Adressen gelangt sind, wenn der Kunde schriftlich oder per elektronischer Registrierung angegeben hat, dass er an Umfragen teilnehmen will oder Newsletter von Ihnen erhalten möchte, haben sie kein Problem.
Eine sinnvolle Befragung findet jedoch in der Regel direkt beim Kunden statt, da sie dort spontane Antworten (beispielsweise anhand einer Skala) bekommen. Außerdem können sie expliziter auf die Kundenwünsche eingehen. Macht nen besseren Eindruck, wenn man einen persönlichen Ansprechpartner hat und dazu ein Gesicht sieht.
Mit besten Grüßen,
Dominik Merk
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