Kündigungsrecht nach 12 jähriger Mietdauer
Von: , 07.03.2010 13:26 Uhr
muß man wirklich nach 12 jährigem mietverhältnis
eine 9 monatige Kündigung einhalten ????
muß man wirklich nach 12 jährigem mietverhältnis
eine 9 monatige Kündigung einhalten ????
Soweit ich weiß gilt dies nur für Vermieter.
Der Mieter kann jederzeit sein 3monatiges Kündigungsrecht in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wie lange er schon dort wohnt.
Wichtig ist nur, die Kündigung schriftlich, mit Unterschrift und Datum versehen einzureichen, und das allerspätestens zum 3ten Werktag eines Monats.
ich bin zwar kein experte auf diesem gebiet (weiss nichtm wie du auf mich gekommen bist), aber nach meinem wissen lautet die antwort auf deine frage ja! Der Kündigung eines Mietvertrages ist unabhängig von der dauer des bisher bestandenen mietverhältnisses. D.h. dass was im Mietvertrag steht, zählt... bzw. das Gesetz zählt. 9 Monate hören sich jedoch sehr lange an. Würde mal prüfen, ob der Vermieter dies auch wirklich verlangen darf! Checke mal das Mietrecht... sollten die 9 Monate jedoch rechtens sein, so musst du diese leider einhalten, außer du findest vielleicht einen nachmieter, der direkt einmzieht oder so in der art... aber wie gesagt, bin kein experte...
gruß
muß man wirklich nach 12 jährigem mietverhältnis
eine 9 monatige Kündigung einhalten ????
Hallo Monika,
Sehen Sie in Ihrem Mietvertrag nach was dort vereinbart wurde. Finden Sie keine Vereinbarung, dann beträgt Ihre Kündigungsfrist 3 Monate.
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Mieterinfo zu Kündigungsfristen
Bis zur Neufassung und Korrektur der gesetzlichen Kündigungsfristregelung gilt bei unbefristeten Mietverträgen:
I. Mietvertragsabschluss nach dem 1. September 2001:
Kündigungsfrist für Mieter: Immer 3 Monate
Kündigungsfrist für Vermieter: Je nach Wohndauer und Mietzeit zwischen 3 und 9 Monaten
bis zu einer Mietdauer von 5 Jahren 3 Monate Kündigungsfrist
bei mehr als 5 Jahren - 6 Monate
und bei mehr als 8 Jahren 9 Monate
Die Dreimonatsfrist für Mieter gilt auch für einen vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag, wenn längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind ( was üblich ist in den alten Formularmietverträgen). Ausgenommen bleiben hiervon lediglich vor diesem Zeitpunkt individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag. Für den Vermieter bleibt es in diesen Fällen bei den gestaffelten Kündigungsfristen.
Vor diesem Hintergrund kann ein gespräch mit dem Vermieter beruhigt geführt werden. Man kann ihm sogar "entgegenkommen", wenn die neue Wohnung erst zum 1.12. oder so zur Verfügung steht. Kündigungsschreiben muß am dritten tag eines Monats zum Ablauf des übernächsten auf den Zugang der Kündigung folgenden Monats eingegangen sein. Wenn mehrere Mieter vorhanden sind, von allen unterschrieben. Und an die Person des Vermieters im Mietvertrag adressieren, nicht an Hausverwaltung oder so.
best gruesse