Sturmschäden in Mietwohnung

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 07.03.2010 18:53 Uhr


Wer ist zuständig für die Kostenübernahme bei Sturmschäden (Balkongeländer) verursacht durch umhergewehte Balkonmöbel des Mieters? Sturmwarnung war via Medien gegeben. Vermieter will deshalb nicht zahlen. Ist dies korrekt und Mietersache?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
    Sturmschäden in Mietwohnung

    Ich kann Ihnen hierzu leider keine Auskunft geben. Grundsätzlich muss der Vermieter eine Versicherung haben, die Sturmschäden abdeckt, d h er hätte ohnehin keine Kosten bei der Übernahme der Schäden. Ich würde die Kostenübernahme zunächst ablehnen mit dem Verweis auf die Wohngebäudeversicherung des Vermieters.



    Wer ist zuständig für die Kostenübernahme bei Sturmschäden
    (Balkongeländer) verursacht durch umhergewehte Balkonmöbel des
    Mieters? Sturmwarnung war via Medien gegeben. Vermieter will
    deshalb nicht zahlen. Ist dies korrekt und Mietersache?

  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Sturmschäden in Mietwohnung


    Wer ist zuständig für die Kostenübernahme bei Sturmschäden
    (Balkongeländer) verursacht durch umhergewehte Balkonmöbel des
    Mieters? Sturmwarnung war via Medien gegeben. Vermieter will
    deshalb nicht zahlen. Ist dies korrekt und Mietersache?
    Hi tintenklexx,
    leider kann ich dir dabei nicht helfen. Ich hoffe, du findest jemanden, der dir dabei mehr helfen kann. Ich könnte auch nur mutmaßen..Ich kann mir vorstellen, dass die Versicherung nichts zahlt, da diese das als höhere Gewalt einstuft. Wie es sich in deinem Fall verhält, kann ich absolut nicht sagen.
    LG Campi

Jetzt auf diese Frage antworten.