Umsatzsteuer von Kunde in France

Von: , 08.03.2010 12:18 Uhr


Bon jour,

leidere ärgere ich mich mit einem Krandienstleister aus Frankreich der mir einen satten Betrag PLUS Steuer in Rechnung stellt. (Es handelt sich um ein Kraneinsatz (Dienstleistung) in Frankreich) Ich habe Ihm die Steuer verneint, dennoch besteht er darauf. Was kann ich tun? Hat er REcht?

Danke für rasche Antwort

Johannes

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Umsatzsteuer von Kunde in France

    Hallo Johannes,
    ich kenne und handhabe das so:
    - Endkunden: immer incl. UST
    - Geschäftskunden: immer ohne UST wenn UST-Nummer vorhanden. Dann kann man das hier mit der Steuererklärung bzw. Voranmeldung verrechnen.

    Aber auch wenn Du die Steuer bezahlen solltest, hast Du ja die Rechnung von ihm wo es ausgewiesen wird. Dann kann man sich diese oder die Differenz vom Finanzamt wiederholen.

    Hatte damals bei meinem Finanzamt einfach angerufen um das zu klären. Kannst Du eigentlcih auch machen wenn die Lage nicht klar ist.

    Mfg
    Kaba

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Umsatzsteuer von Kunde in France

    Hallo Johannes,
    ich bin weder Steuerexperte noch Jurist deshalb kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.
    Gruß
    Mario [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Umsatzsteuer von Kunde in France

    Hallo Johannes,

    Leider kann ich dir nicht weiter helfen. Werde aber mal einen bekannten fragen. Vielleicht hat der Ahnung.

    Mfg

    Sebastian

  4. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Umsatzsteuer von Kunde in France

    wenn er dir eine rechnung schreibt muss er seine UST-ID nummer angegeben haben. wenn du ihm seine Übermittelst könnt ihr beide eure jeweiligen UMST per VoST beim Finanzamt ziehen, es ergibt sich eine nullrechnung.
    zur sicherheit würde ich das problem noch einem anderen Experten übergeben, da es sich auch um Umsätze nach §13b handeln kann.
    in dem falle ist die Rechnung netto zu schreiben.

    gruß

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Umsatzsteuer von Kunde in France

    Hallo Johannes,

    für diese Thematik bin ich leider der falsche Ansprechpartner....ich weiß nicht wie ich mich überhaupt um den Expertenstatus verdient gemacht hätte...;-)

    Grüße
    Oliver

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