Kann mein Vermieter eine Glasschutzversicherung fordern?

Von: , 09.03.2010 13:51 Uhr

Guten Tag allerseits!

In meinem neuen Mietvertrag (private Wohnung in Haus mit 7-9 Parteien) fordert mein Vermieter den Abschluss einer Glasbruchversicherung. Kann er das? Wozu soll das gut sein?
Wie ich das sehe, zahlt bei meinem Verschulden an einer kaputten Scheibe meine Haftpflicht, alle anderen Schäden an Fenstern und Glastüren (Steinwurf, Einbruch etc) sind Problem und Versicherungssache des Vermieters. Oder?

Vielen Dank für die Hilfe!
Scheinmensch

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kann mein Vermieter eine Glasschutzversicherung fordern?

    Guten Tag lieber Scheinmensch !
    Bin kein Experte, sehe das aber genau so wie Du.
    In der Haushaltshaftpflichtversicherung ist Glasbruch enthalten. Dies beinhaltet auch wenn explizid in Deine Fenster Steine geworfen werden oder sich einer durchs Glas schneidet weil er einbrechen will.
    Selbst wenn Stiegenhausfenster oder das Glas an der Haustür zu Bruche geht und der Verursacher feststeht ist das meiner Meinung nach durch die Versicherung gedeckt. Gegebenenfalls er hat eine Haushaltshaftpflichversicherung die Glasbruch beinhaltet. Wenn nicht, muß er ohnehin für den verursachten Schaden bezahlen.
    Vielleicht meint Dein Vermieter einfach, daß jeder Mieter haushaltsversichert sein "muß" (sollte)aber nicht extra für Glasbruch.
    Abgesehen davon finde ich es ziemlich vermessen "Privatversicherungen" (was eine Haushaltsversicherung ja ist) "anzuordnen", was hat denn dieser arme Mensch schon für schlimme Erfahrungen gemacht, daß er zu solchen Mitteln greift...
    oder befindet sich Deine neue Wohnung in so einer wilden Gegend?
    Bin kein Rechtsexperte aber ich wollt Dir meine Meinung mitteilen. (Ich würde an Deiner Stelle den Mieterschutzverband kontaktieren, ob diese Forderung rechtmäßig ist)
    Liebe Grüße, Alles Gute und danke für die Einladung.
    Eva

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Kann mein Vermieter eine Glasschutzversicherung fordern?

      Danke schonmal für eure Hilfe!

      Ich finde sehr widersprüchliche Informationen. Hier heißt es "die Haftpflicht zahlt", dort heißt es "Haftpflicht zahlt keine Schäden an gemieteten Objekten".

      Kann man eine Glasversicherung abschließen, ohne eine Hausratsversicherung zu haben? Weiß das jemand? Und kann man eine Hausratversicherung auf eine ganze WG anwenden (Mit Klausel für Mitbewohner), oder braucht jeder eine eigene Versicherung?

  2. Antwort von nach 15 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kann mein Vermieter eine Glasschutzversicherung fordern?

    Bei uns im Block hat die Eigentümergemeinschaft eine Glasversicherung abgeschlossen. Die Kosten werden aber auf die Mieter umgelegt.
    Von den Kosten her bleibt es also Jacke wie Hose. Aber vom Prinzip her suche ich mir lieber aus, bei wem ich die Versicherung habe, wenn ich sie schon bezahlen muss.

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kann mein Vermieter eine Glasschutzversicherung fordern?

    Hallo Scheinmensch,

    gesetzlich muss mann nur eine Gebäudeversicherung (Brandversicherung und Gebäudehaftpflich) haben. Und diese schliesst sowieso der Eigentümer ab.
    Ich würde nochmal mit deinem Sprechen wieso er das haben will ?


    GRuß
    Guten Tag allerseits!
    In meinem neuen Mietvertrag (private Wohnung in Haus mit 7-9
    Parteien) fordert mein Vermieter den Abschluss einer
    Glasbruchversicherung. Kann er das? Wozu soll das gut sein?
    Wie ich das sehe, zahlt bei meinem Verschulden an einer
    kaputten Scheibe meine Haftpflicht, alle anderen Schäden an
    Fenstern und Glastüren (Steinwurf, Einbruch etc) sind Problem
    und Versicherungssache des Vermieters. Oder?

    Vielen Dank für die Hilfe!
    Scheinmensch

  4. Antwort von nach 84 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kann mein Vermieter eine Glasschutzversicherung fordern?

    Es ist doch nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass man eine Gebäudeversicherung, bzw. eine Haftpflicht für vermietete Gebäude haben muss. Es ist besser, klar, aber nicht gesetzlich geregelt. Die einzigen die darauf bestehen, sind die Banken, wenn noch eine Finanzierung läuft.
    Eine Glasversicherung kann man unabhängig von einer Hausratversicherung abschließen.
    Ob Glasschäden in der Mietwohnung in der Haftpflicht eingeschlossen sind ist tatsächlich von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
    Was der Vermieter allerdings im Mietvertrag verlangen kann und was nicht weiß ich nicht. Aber wie schon vorab geschrieben wurde, es ist ja egal ob nun die Kosten auf mich umgelegt werden, oder ich direkt bezahle. Bei der 2. Variante kann ich wenigstens entscheiden wo ich die Glasversicherung abschließe.

    MfG

  5. Antwort von nach 117 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kann mein Vermieter eine Glasschutzversicherung fordern?

    Hallo Scheinmensch,

    die Beiträge meiner VorgängerInnen sind zumeist falsch. Da werden Versicherungen zitiert, die es teilweise gar nicht gibt.

    Ja, ein Vermieter kann eine Glasversicherung fordern, denn ein Mietvertrag ist m.W. ein privater Vertrag. Wenn der Mieter diesen unterschreibt, dann muss auch eine Glasversicherung abgeschlossen werden.

    Glasbruch ist in der Haftpflicht als Eigenschaden ausgeschlossen und in der Hausratversicherung nur mitversichert wenn auch eine Glasversicherung enthalten ist.
    In der Gebäudeversicherung ist Glasbruch nur enthalten, wenn das Glas durch Feuer und Sturm zu Bruch geht.

    so long
    pe sturm

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