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Re: Darf Vermieter die Kaution einbehalten?
Hallo Pacman65,
also der Vermieter hat das Recht die Kaution einzubehalten, wenn man a) mit der Miete im Rückstand ist, b) wenn noch Ansprüche des Vermieter für eine Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung offen sind, c) wenn der Vermieter Schadensersatz aufgrund von Schädigungen des Wohneigentums durch den Mieter verlangt (damit meine ich keine Abnutzungerscheinungen/Altersverschleiß wie z.B. bei Parkett oder Teppich, sondern richtige Schäden durch unsachgemäße Behandlung von z.b. Türen o.ä.) oder d) wenn Schönheitsreparaturen, die entweder lt. Vertrag in bestimmten Abständen ausgeführt werden sollten oder bei Auszug nicht ausgeführt wurden. ABER: wenn im Mietvertrag darüber nichts festgehalten wurde, oder eine 'Endrenovierung' lt. Mietvertrag ansteht, die Wohnung aber nicht übermäßig abgenutzt ist oder ihr vor Ablauf der ersten anstehenden Renovierung auszieht, müsst ihr nicht renovieren und der Vermieter hat keinen Grund, die Kaution einzubehalten. Im Mietvertrag muss stehen, dass nur renoviert werden muss, wenn dies auch tatsächlich erforderlich ist. Idealerweise habt ihr bei Einzug ein Protokoll des Zustandes der Wohnung aufgesetzt oder Fotos geschossen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kann der Mieter trotzdem eine Beteiligung an den Renovierungskosten verlangen, selbst wenn man innerhalb der Renovierungsfrist auszieht. Aber NUR, wenn im Vertrag so eine Klausel aufgesetzt ist!
Falls ihr in bestimmten Farben gestrichen habt, kann der Mieter schon verlangen dass ihr den Ursprungszustand der Wohnung wieder herstellt oder eben in hellen Farben streicht. Das würde einer Renovierung gleichkommen. Aber selbst in dem Fall kann der Vermieter die Kaution nicht einbehalten, da ihr ja schnell und kostengünstig selber streichen könnt. Er kann auch nicht verlangen, dass ihr einen Fachmann dafür bezahlt oder dieser von der Kaution bezahlt wird. Auch das ist gesetzlich so festgehalten. Streiche hin oder her, die Kaution darf dafür nicht einbehalten werden.
Ich hoffe, ich hab dich nicht allzu sehr verwirrt und deine Frage konnte beantwortet werden. Wenn es noch Unklarheiten gibt oder wenn sich was neues ergibt, meld dich einfach.
LG Campi
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