Kindergeld bei Studienabbruch und -wechsel
Von: , 11.03.2010 10:43 Uhr
Hallo alle miteinander,
ich habe folgende Frage:
Ich werde zum jetzt beginnenden Semester mein Studium niederlegen, da ich einen dualen Platz bekommen habe.
Diese Ausbildung beginnt allerdings erst im September.
Ich habe quasi eine Zeit vom 01.04-01.09 in der ich "arbeitslos" bin. Bekomme ich in dieser Zeit Kindergeld und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Mit freundlichen Grüßen
Gregor
