raumordenerischer Vertrag: rechtlich bindend?

Von: , 11.03.2010 14:32 Uhr


Ist ein raumordnerischer Vertrag nur eine Orientierung oder ist er rechtlich bindend?
Kann man sich darüber hinwegsetzen, und wenn ja: wie? (Ausnahmen / Sonderregelungen festsetzen, etc.)
Ist seine korrekte Erfüllung rechtlich einklagbarß

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 272 Tagen 0 hilfreich
    Re: raumordenerischer Vertrag: rechtlich bindend?

    Wenn in einem Raumordnungsverfahren förmlich die Vorgehensweise festgelegt ist, bleibt es bindend, außer eine Klage gegen das ganze Verfahren (Verwaltungsgerichte) wird erfolgreich dagegen durchgebracht.
    Ausnahmen sind selbst schon wieder ein förmliches Verfahren ebenso wie Sonderregelungen.
    Soweit nichts gegenteiliges anhängig ist, ist eine Erfüllung auch einklagbar.

    Beste Grüße

    Werner Müller-Jording

Jetzt auf diese Frage antworten.