Laminaterneuerung bei Kündigung von Gewerberäumen?
Von: , 11.03.2010 15:46 Uhr
Kann der Vermieter im Mietvertrag festlegen, dass bei Kündigung von Gewerberäumen der Laminatfüssboden im Neuzustand sein, bzw. komplett erneuert werden muss?
Wann endet Abnutzung bzw. beginnt Beschädigung von Laminatfußboden. BZW. wo liegt der Unterschied. Wie ist das vorab im Mietvertrag festzulegen?
Wann besteht eine sogenannte "individuelle Renovierungsvereinbarung" ? Danke Kreathera
