heizkostenabrechnung ohne angabe von menge in kwh rechtlich?
Von: , 13.03.2010 14:17 Uhr
Schönen guten Tag! Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Mein Anliegen:
Am 28.12.09 wurden bei uns die Heizungen (Erdgas) von einer Firma abgelesen und habe am 01.03.10 meine Heizkostenabrechnung (erstellt am 25.02.10 vom Vermieter) für den Zeitraum vom 01.01.09 - 31.12.09 erhalten.
Das Problem an der Sache ist, daß bei der "Aufstellung der Energielieferungen" der "Betrag in EUR" zwar angegeben ist aber die "Menge in kwh" bei 0.000 steht.
Daraufhin hat ein Nachbar beim Energielieferanten angerufen und zumindest die Info erhalten das der Vermieter selber noch gar keine Rechnungen haben kann. Da diese zum Zeitpunkt, als der Vermieter seine Rechnungen (vom 25.02.10) an die Mieter verschickt hatte, noch beim Energielieferanten waren.
Da die Zahlungsfrist schon am 15.03.10 sein soll habe ich erstmal schriftlich ,per Einschreiben mit Rückschrift, Widerspruch eingelegt.
Meine Fragen:
- Sind Heizkostenabrechnungen ohne Angabe von "Menge in kwh" rechtlich?
- Wie soll ich mich weiter verhalten, da ich mir jetzt nicht sicher bin ob ich mit dem Widerspruch voreilig gehandelt habe?
MfG
meaparvitaz
