Hütehund in der Mietswohnung

Von: , 14.03.2010 20:47 Uhr


Hallo,
unser Mieter möchte sich einen Hütehund zulegen und hat gefragt ob er dies dürfte. In unseren Mietvertrag seht: "Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der Zustimmung des Vermieters." Nun wohnt er in einem 4 Parteien Mietshaus und alle anderen haben keinen Hund. Er Hat auch vom Verkäufer die Auflage bekommen, dass so ein Hund eine eingezäunte Wiese haben muss. Nun will er den ganzen Garten einzäunen. Grundsätzlich haben wir ja nichts gegen einen Hund, aber darf er überhaupt so groß sein in einer 80m² Wohnung ? So ein Hund braucht ja auch genug Raum, um sich zu bewegen. Das einzäunen von dem Garten (Allgemeingarten) können wir natürlich nicht zulassen. Was sagt da die Rechtslage zu ?

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 53 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hütehund in der Mietswohnung

    hallo frau sandra huesch,
    leider bin ich in diser frage etwas überfordert und kann keine rechtsaussage machen.
    grundsätzlich ist es so das sie ihm verwehren können den garten einzuzäunen und er die wohnung in einem guten zustand zu belas´sen, der hund sollte nicht zu lange über den tag alleine sein um keine schäden anzurichten.
    für weitere fragen wenden sie sich bitte an den mieterschutzbund, die können ihnen weiterhelfen, auch als vermieter.
    gruß

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hütehund in der Mietswohnung

    Wer erlaubt ihm denn, dass er die Wiese einzäunen darf? Dies muss doch ver Vermieter erst genehmigen =O

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hütehund in der Mietswohnung

    Hallo!
    Ich hab da Rechtlich weniger Ahnung als ein Anwalt oder ähnliches...
    Ich wollte auch einen Hund und habe meinen Vermieter gefragt.
    Er meinte,dass es ihm wichtig ist, dass kein Mieter Beschwerden einreicht.Und vor allem, dass der Hund versorgt ist. D.H. das er D E N Auslauf bekommt, der ihm zusteht.
    Aber solange er nicht ewig rumbellt zB, wäre das kein Problem.
    Nur...weiss man´s wenn man mal ausser Haus ist?

    Man sollte sich das als Mieter wie auch als Vermieter sehr gut überlegen.
    Als Vermieter in der Hinsicht, wenn Sie sagen, wir genehmigen ihm es, und danach Beschwerden kommen, und Sie dem Mieter es wieder unterbinden, müsste der Hund abgegeben werden.
    Das schadet immer dem Hund.
    Ich bin der Meinung, dass der Mieter es sich nochmal durch den Kopf gehen lassen sollte, denn ein Hund, egal in welcher größe, sollte einen großen Garten zur Verfügung haben.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Meinung etwas helfen.

    Lieben Gruß

  4. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hütehund in der Mietswohnung

    Hallo!
    Ich hab da Rechtlich weniger Ahnung als ein Anwalt oder ähnliches...
    Ich wollte auch einen Hund und habe meinen Vermieter gefragt.
    Er meinte,dass es ihm wichtig ist, dass kein Mieter Beschwerden einreicht.Und vor allem, dass der Hund versorgt ist. D.H. das er D E N Auslauf bekommt, der ihm zusteht.
    Aber solange er nicht ewig rumbellt zB, wäre das kein Problem.
    Nur...weiss man´s wenn man mal ausser Haus ist?

    Man sollte sich das als Mieter wie auch als Vermieter sehr gut überlegen.
    Als Vermieter in der Hinsicht, wenn Sie sagen, wir genehmigen ihm es, und danach Beschwerden kommen, und Sie dem Mieter es wieder unterbinden, müsste der Hund abgegeben werden.
    Das schadet immer dem Hund.
    Ich bin der Meinung, dass der Mieter es sich nochmal durch den Kopf gehen lassen sollte, denn ein Hund, egal in welcher größe, sollte einen großen Garten zur Verfügung haben.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Meinung etwas helfen.

    Lieben Gruß

  5. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hütehund in der Mietswohnung

    Hallo!
    Ich hab da Rechtlich weniger Ahnung als ein Anwalt oder ähnliches...
    Ich wollte auch einen Hund und habe meinen Vermieter gefragt.
    Er meinte,dass es ihm wichtig ist, dass kein Mieter Beschwerden einreicht.Und vor allem, dass der Hund versorgt ist. D.H. das er D E N Auslauf bekommt, der ihm zusteht.
    Aber solange er nicht ewig rumbellt zB, wäre das kein Problem.
    Nur...weiss man´s wenn man mal ausser Haus ist?

    Man sollte sich das als Mieter wie auch als Vermieter sehr gut überlegen.
    Als Vermieter in der Hinsicht, wenn Sie sagen, wir genehmigen ihm es, und danach Beschwerden kommen, und Sie dem Mieter es wieder unterbinden, müsste der Hund abgegeben werden.
    Das schadet immer dem Hund.
    Ich bin der Meinung, dass der Mieter es sich nochmal durch den Kopf gehen lassen sollte, denn ein Hund, egal in welcher größe, sollte einen großen Garten zur Verfügung haben.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Meinung etwas helfen.

    Lieben Gruß

  6. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hütehund in der Mietswohnung

    Da Du der Vermieter bist,kannst Du selbst entscheiden,ob Deine Mieter dies dürfen oder auch nicht.Meistens ist solch eine Angelegenheit schon vor der Unterzeichnung des Mietvertrages zwischen beiden Parteien geregelt.
    Ist dies nicht der Fall,soltte dieser Mieter mit Dir als Vermieter sprechen und natürlich auch die anderen Mietparteien konsultieren .
    Da ich kein Experte bin,solltest Du diese Frage an entsprechende Experten stellen,um jeden Ärger aus dem Weg zu gehen.
    Ich wünsche noch viel Glück.
    MfG speedy1js

  7. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hütehund in der Mietswohnung

    Hallo, erstens mache ich absolut keine Rechtsberatung.
    Meine Meinung ist wie folgt: Die Grösse einer Wohnung ist für den Hund nicht ausschlaggebend. Wichtig ist, daß der Hund- egal welcher Grösse-genug Auslauf und Freigang hat, und zwar i.d. Regel frei (das ist nicht ein eingezäuntes Grundstück). Entsprechend Ihrem Mietvertrag hat der Mieter Sie gefragt, und Sie dürfen das nach meiner Kenntnis nicht generell verbieten (Ausnahmen gibt es z.B. für sog. Kampfhunde, da gelten auch die Regeln der Kommune). Was der Verkäufer des Hundes dem Käufer auferlegt, ist ein anderes Thema. Aber diese Verpflichtung gilt ja nicht für Sie.
    Meine persönliche Meinung ist, daß diese Auflage Unsinn ist (was soll der Hund im eingezäunten Grundstück hüten?), vielmehr sollte der Hundeverkäufer darauf Wert legen, daß die neuen Besitzer Zeit haben ( pro Tag 2-3 Stunden), um mit dem Hund spazierenzugehen und ihn sinnvoll zu beschäftigen.
    Ich hoffe daß ich Ihnen helfen konnte. Bei google finden sie auch bestimmt noch eine Menge guter Hinweise.
    Zwar schreiben sie nicht, um welche Rasse Hütehund es sich handelt, aber: Hütehunde sind in der Regel nette und verträgliche Hunde. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine gute Lösung für alle!
    Carla B.

  8. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hütehund in der Mietswohnung

    Hallo,

    ein Hütehund ist wie sein Name schon sagt als Arbeits-und Hütehund gezüchtet wurden. Es muß sich also in erster Linie der Besitzer bewußt sein, dass er sich einen Hund anschafft, mit dem er sich im Freien sehr viel beschäftigen und arbeiten muß. Vor allem dann, wenn er für den Hund keine Hütemöglichkeit hat.
    Dies ist nicht weiter schlimm, denn ein Hundebesitzer kann seinen Hund auf vielfältige Weise ausarbeiten.
    Aus diesem Grund kann auch eine 30 m² Wohnung für einen großen Hund ausreichen.
    Die Rechtsprechung geht bei Zwingerhaltung von mindestens 8 m³ aus, wobei ich persönlich reine Zwingerhaltung nicht als artgerechte Haltung ansehe und verabscheue.
    Die Größe des Hundes spielt in Ihrem Fall eine eher untergeordnete Rolle. Denn ein kleiner ca. 4 Kg Jack-Russel kann einer Mietergemeinschaft viel mehr auf die Nerven gehen als eine ca. 60 Kg Dogge oder wie in Ihrem Fall ein Hütehund.
    Vielleicht können Sie Ihrem Mieter in Absprache mit den anderen Mietern ein kleines Stück zum Einzäunen anbieten.
    Es muß natürlich dem Hundebsitzer klar gemacht werden, dass der Hund dort nicht dauerhaft gehalten werden darf.
    Für Sie als Vermieter stellt sich die Frage Hundehaltung ja oder nein. Aus der Entfernung kann ich Ihnen nur schreiben, es steht dem eigentlich nichts im Weg.
    Hier kann man auch nicht von einer grundsätzlichen Rechtslage zur Hundehaltung in Mietwohnungen sprechen. Wenn, wie in Ihrem Mietvertrag, keine klare Festlegung hinterlegt ist, müssen Sie dem Mieter bei einer Absage eine ordentliche Begründung abgeben.


    Viele Grüße

    Willi

  9. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hütehund in der Mietswohnung


    Hallo,
    unser Mieter möchte sich einen Hütehund zulegen und hat
    gefragt ob er dies dürfte. In unseren Mietvertrag seht:
    "Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der Zustimmung des
    Vermieters." Nun wohnt er in einem 4 Parteien Mietshaus
    und alle anderen haben keinen Hund. Er Hat auch vom
    Verkäufer die Auflage bekommen, dass so ein Hund eine eingezäunte
    Wiese haben muss. Nun will er den ganzen Garten einzäunen.
    Grundsätzlich haben wir ja nichts gegen einen Hund,
    aber darf er überhaupt so groß sein in einer 80m² Wohnung ? So
    ein Hund braucht ja auch genug Raum, um sich zu bewegen. Das
    einzäunen von dem Garten (Allgemeingarten) können wir natürlich
    nicht zulassen. Was sagt da die Rechtslage zu ?
    Ich kann ihre Frage rein rechtlich leider nicht
    beantworten. Tut mir Leid! Viel Glück weiterhin.

  10. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hütehund in der Mietswohnung


    Hallo,
    unser Mieter möchte sich einen Hütehund zulegen und
    hat gefragt ob er dies dürfte. In unseren Mietvertrag
    seht: "Die Haltung von Hunden und Katzen bedarf der Zustimmung
    des Vermieters." Nun wohnt er in einem 4 Parteien
    Mietshaus und alle anderen haben keinen Hund. Er Hat auch vom
    Verkäufer die Auflage bekommen, dass so ein Hund eine eingezäunte
    Wiese haben muss. Nun will er den ganzen Garten einzäunen.
    Grundsätzlich haben wir ja nichts gegen einen Hund,
    aber darf er überhaupt so groß sein in einer 80m² Wohnung ? So
    ein Hund braucht ja auch genug Raum, um sich zu bewegen. Das
    einzäunen von dem Garten (Allgemeingarten) können wir natürlich
    nicht zulassen. Was sagt da die Rechtslage zu ?
    Hallo Sandra, es tut mir leid, dass ich so spät
    antworte, aber lieber spät wie gar nicht.
    Zur Rechtslage kann ich leider nichts sagen, aber wohl
    zur Haltung von Hütehunden.
    Ich selbst habe einen Border Collie, der fast jeden Tag
    bei meinen Schafen ist. Trotzdem ist er in keiner Weise
    vollständig ausgelastet. Da würde es auch nichts nützen
    wenn man eine kleine Wiese einzäunt. Bei einem
    Hütehund, der nicht wirklich ausgelastet ist, kriegst
    du früher oder später Probleme. Wenn euer Mieter meint
    es würde ausreichen wenn der Hund die Wiese zum Auslauf
    hat, dann würde ich, auch im Interesse des Hundes, der
    Sache nicht zustimmen.

    Ich hoffe, ich konnte dir noch helfen und verbleibe mit
    freundlichen Grüßen

    Harald

  11. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hütehund in der Mietswohnung

    Hallo Frau Huesch,
    leider kann Ich Ihnen da gar nicht weiterhelfen, da ich kein Mietrechtsexperte bin.
    Da ich aber selbst Hundehalter und Tierliebhaber bin, wäre ein Hütehund in einer solch kleinen Wohning keineswegs artgerecht. Diese Tiere brauchen definitiv sehr viel Auslauf und das Einzäunen eines gemeinsamen Gartens wegen des Hundes wäre wohl zu viel des Guten.
    Wenn Ihre Mieter allerdings sehr viel mit dem Hund raus gehen und das nicht nur 10 Minuten, wäre die Sache schon etwas anders.
    Was das rechtliche angeht kann ich Ihnen allerdings leider keine Antwort geben. Diesbezüglich müssten Sie sich mit einem Mietexperten in Verbindung setzen. Aber vielleicht vorher erst noch mal mit dem Mieter reden.
    Mit freunddlichen Grüßen

    S.Snow [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  12. Antwort von nach 152 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hütehund in der Mietswohnung

    Hallo Sandra,
    ich kann Dir auch nur als Hundebesitzer und Vermieter antworten:
    Natürlich kannst Du das Halten des Hundes untersagen, aber vielleicht sollte man sich erst mal alles durch den Kopf gehen lassen. 'Grosser Hund' ist kein gutes Argument, da die Grossen meist viel ruhiger sind und auch nicht so viel bellen wie die Kleinen.
    Vielleicht sollte man sich mal mit den anderen Mietern zusammen setzen. Was meinen die denn dazu? Sind die alt und evtl krank und wollen nur noch Ruhe oder jünger, berufstätig und sowieso den ganzen Tag nicht da? Hätte vielleicht sogar ein anderer Mieter gerne einen Hund und schafft sich keinen an wegen Alter, Krankheit, fehlender finanzieller Mittel etc. Ich kenne Leute, die sich nur keinen Hund anschaffen, weil alleinstehend sind und Angst davor haben, dass sie mal krank werden und dann nicht wissen, wohin mit dem Hund oder sagen, sie könnten dann ja nicht mehr in Urlaub fahren. Oder hast Du Mieter, die regelrechte Hundehasser sind? Dann sind die Probleme schon vorprogramiert. Was ist denn mit dem Mieter, der sich den Hund anschaffen möchte? Hat der Zeit für das Tier? Ist er voll berufstätig oder nur teilweise? Würde der Hund den ganzen Tag allein in der Wohung hocken und darauf warten, dass Herrchen nach Hause kommt? Dann würde ich sowieso nicht zustimmen. Oder hat der Mieter jemanden, der zuverlässig mit dem Hund geht, wenn er nicht da ist? Hat der Mieter Familie mit Garten, Schrebergarten oder was auch immer? Ist bei Euch in der Nähe genug Möglichkeit, wo der Hund sich austoben kann? Wie alt ist der Hund? Wenn er noch jung ist, macht er viel Unsinn und kaut alles an, weil die Zähne wachsen und weh tun. Einen jungen Hund würde ich nur mal stundenweise allein lassen, wenn es garicht anders geht. Der fühlt sich dann auch schnell alleingelassen und heult.
    Wie stellt der Mieter sich das dann vor?
    Auch wenn alle dafür sind, dass der Hund in den Garten darf: Ihr müsst Euch darüber im klaren sein, dass Hunde buddeln. Könnt Ihr damit leben oder ist das gleich eine mittlere Katastrophe?
    Hat der Mieter vielleicht ein Hobby, zu dem er den Hund mitnehmen könnte, damit der genug Bewwegung hat? Reiten, Joggen, Wandern, Fahrad fahren, etc?
    Der Hund muss eine Aufgabe haben und wenns ein Hütehund ist sowiese. Es gibt Leute, die dürfen ihren Hund mit zur Arbeit nehmen, ich kenne z.B. Altenpfleger mit Hund.

    Setzt Euch am besten alle mal zusammen.
    Wenn dieser Mieter die Zustimmung der Hausgemeinschaft haben will, soll er mal erklären, wie er sich denn das so gedacht hat. Vielleicht gibts eine gute Lösung für alles, vielleicht muss dieser Mieter aber auch einsehen, das es nicht so geht wie er es sich vorgestellt hat.
    Denkt vor allem an den Hund.

    LG Schneckenkorn

Jetzt auf diese Frage antworten.