ist Bafög Einkommen nach §22 EStG

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 16.03.2010 12:40 Uhr

Für die Einkommensüberprüfung (Kindergeld für Kinder über 18 Jahre) stellt sich die Frage über eigene Einkünfte und Bezüge. Ist daher Bafög eine sonstige Einnahme nach §22 EStG
Danke

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: ist Bafög Einkommen nach §22 EStG

    Ich weiß es leider nicht mehr...ich glaube es hat zu 50% gezählt, aber das kann man ganz einfach am Amt nachfragen! Für die Einkommensüberprüfung (Kindergeld für Kinder über 18
    Jahre) stellt sich die Frage über eigene Einkünfte und Bezüge.
    Ist daher Bafög eine sonstige Einnahme nach §22 EStG
    Danke

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