ist Bafög Einkommen nach §22 EStG
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 16.03.2010 12:40 Uhr
Für die Einkommensüberprüfung (Kindergeld für Kinder über 18 Jahre) stellt sich die Frage über eigene Einkünfte und Bezüge. Ist daher Bafög eine sonstige Einnahme nach §22 EStG
Danke
