Zahnarztrechnung
Von: , 17.03.2010 12:04 Uhr
hallo,
kürzlich war ich mit einer wurzelentzündung beim oralchirurgen, dieser wollte mir eine wurzelspitzenentfernung machen,
sagte allerdings, dass die kosten 80 euro (pro zahn) bei 2 zähnen also 160 euro für eine gründlichere reinigung bei der behandlung betragen würden (man sagte mir, dass die beschwerden ansonsten wieder auftreten könnten).
Dem stimmte ich erstmal zu, habe allerdings keinerlei vertrag oder sonstiges unterschrieben.
leider bin ich momentan teilzeitkraft und schüler, und aus beruflichen gründen, und nicht zuletzt der wirtschtaftskrise war die auftragslage auf der arbeit nicht sehr hoch, folglich das gehalt auch nicht. Bis dahin hatte ich schon eine rechnung erhalten, worin ich bitte ca 180! nicht 160 euro zahlen sollte. unter anderem für materialkosten wie feilen, füllungsstoffen und dem eigentlich 160 euro teuren eingriff. teilweise wurde die behandlung schon angefangen. es wurde gemessen, füllungen entfernt und erneuert, aber der eingriff bei dem kosten von 160 euro entstehen noch nicht. ich erinnerte die ärztin daran, dass der 160 euro eingriff noch nicht durchgeführt wurde, sie sagte jedoch, das sei egal, da die behandlung schon teilweise durchgeführt wurde.
jetzt meine frage:
darf mir die ärztin mir 180 bzw 160 euro in rechnung stellen,
a) obwohl ich keinerlei vertrag unterschrieben habe,
b) obwohl die behandlung noch nicht durchgeführt wurde,
c) für materialkosten über welche sie mich vorher nicht informiert hat
