beerdigungskosten
Von: , 17.03.2010 19:38 Uhr
in einer ESt-Erklärung wurden abzugsfähige Beerdigungskosten geltend gemacht aber im Bescheid nicht anerkannt.
Begründung:
Die Beerdigungskosten sind nur absetzbar,als sie gesetzlich dazu verpflichtet waren,in ihrem Fall zu 1/4.
Die restlichen Kosten sind ihnen nicht zwangsläufig im Sinne §33 EstG entstanden und sind daher nicht absetzbar.
Verstehe ich nicht
Kann das sein?Eine Beerdigung kann man doch nicht nur zu 1/4 durchführen,oder einen Gebührenbescheid oder eine Rechnung kann man auch nicht nur zu 1/4 bezahlen.
Wiso werden die Kosten auf 1/4 der Gesamtkosten gekürzt?
Die Kosten für die Beerdigung wurden von einer Person übernommen ,weil die beiden anderen Erben
am Existenzminimum leben.
Ein Erbe ist nicht vorhanden.
Ersatzleistungen von Versicherungen gibt es auch nicht.
Wer kann mir das erklären??
