beerdigungskosten

Von: , 17.03.2010 19:38 Uhr

in einer ESt-Erklärung wurden abzugsfähige Beerdigungskosten geltend gemacht aber im Bescheid nicht anerkannt.
Begründung:
Die Beerdigungskosten sind nur absetzbar,als sie gesetzlich dazu verpflichtet waren,in ihrem Fall zu 1/4.
Die restlichen Kosten sind ihnen nicht zwangsläufig im Sinne §33 EstG entstanden und sind daher nicht absetzbar.
Verstehe ich nicht
Kann das sein?Eine Beerdigung kann man doch nicht nur zu 1/4 durchführen,oder einen Gebührenbescheid oder eine Rechnung kann man auch nicht nur zu 1/4 bezahlen.
Wiso werden die Kosten auf 1/4 der Gesamtkosten gekürzt?
Die Kosten für die Beerdigung wurden von einer Person übernommen ,weil die beiden anderen Erben
am Existenzminimum leben.
Ein Erbe ist nicht vorhanden.
Ersatzleistungen von Versicherungen gibt es auch nicht.
Wer kann mir das erklären??

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 27 Minuten 0 hilfreich
    Re: beerdigungskosten

    ich kann dir da leider nicht weiter helfen weil ich mich nicht um die beerdigung kümmern musste sondern die eltern .hoffe du findest jemanden der dir helfen kan lg christian

  2. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: beerdigungskosten

    Hallo
    Ich rate in so einem Fall immer zum Einspruch !Wenn du einen fähigen Versicherungsvertreter an der Hand hast , unterhalt dich vorher noch mit ihm . Die wissen oft sehr gut Bescheid in solchen Dingen .Oder wenn du viuelleicht Mitglied bei VDK oder einer Gewerkschaft bist,such dort Hilfe .

  3. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: beerdigungskosten

    hallo,
    irgendwie ist hier etwas schief gelaufen. Ich bin Maschinenbauer und kann Dir in dieser Sache nicht weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    B.S

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: beerdigungskosten

    Anscheinend ist das FA davon ausgegangen, dass 4 Personen gesetzlich verpflichtet waren, die Beerdigungskosten zu tragen.
    Wenn einer der Verpflichteten für andere Verpflichtete Kosten trägt, dann ist diese Zahlung dem aneren gegenüber freiwillig und beruht n i c h t auf einer gesetzlichen Verpflichtung. Damit ist die Zahlung nicht zwangsläufig und für den Zahlenden im Umfang der zusätzlichen Zahlung k e i n e aussergewöhnliche Belastung.

  5. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: beerdigungskosten

    Hallo,

    entschuldige die verspätete Rückmeldung, aber ich war krank. Leider kann ich dir dabei nicht helfen.

    MfG

    Kiki1969

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