steuererklärung

Von: , 20.03.2010 15:21 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

Meine Schwiegermutter hat mich was gefragt.
Es geht um kinderbetreuungskosten.
Die oma meiner 2 jahre alten Tochter ist übers Jahr verteilt öfters als Babysitter eingesprungen.Grund meine frau und ich sind beide erwebstätig. Habe sie dafür Bezahlt.
Diese Kosten kann ich ja nun von der Steuer absetzen.

Meine Frage nun lautet:
Muss die Oma dies in ihrer Steuererklärung als einnahmen angeben?

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Im Vorraus schon mal herzlichen Dank.

MFG
Harald

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: steuererklärung

    hallo,

    prinzipiell ja, die oma muss das angeben, da es einkünft aus selbstständiger tätigkeit sind. die frage ist aber ob das finanzamt hier mitspielt. in der regel erkenenn die es nur an, wenn es einen betreuungsvertrag gibt und die bezahlung wie unter fremden geleistet wurde. das FA wird dahin argumentieren das es hier um betreuung innerhalb der familie geht. ergo: die oma muss das geld versteuern, und du kannst es nciht absetzen.

    gruß

    sven

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