Hilfe, ist der Mietvertrag gültig

Von: , 23.03.2010 20:38 Uhr


gewerlicher Mietvertrag <<<HILFE

Hallo Experten, wir haben mit unserem Vermieter einen gewerblichen Mietvertrag abgschlossen, worin eine Mietzeit von 2 Jahren steht. Das 2 ist handschriftlich in die Lücke geschrieben. Wir haben den Vertrag mit 800,- Netto unterschrieben.Er hat nach der Unterzeichnung den Vertrag mitgenommen und handschriftlich die Veränderung unter Sonstige Vereinbarung gemacht (siehe unten). Wir haben nach erhalt des Mietvertrags nicht gleich registriert das was geändert wurde. Ist das Betrug oder arglistig oder gar zulässig? Siehe oben: Unter §14 Sonstige Vereinbarungen ist unten noch in einem Freiraum vom Vermieter reingeschrieben worden: Nach Zwei Jahren ab 01.02.10 wird die Miete um 250,-€ erhöht. Sind handschriftliche Vereinbarungen NACH der vertraglichen Vertragszeit von 2 Jahren gültig?? Oder bedürfen Mieterhöhung die Vertragsbeginn schon bekannt sind einen neuen Mietvertrag? Außerdem waren schon viele Mängel am Mietobjekt zu Vertragsbeginn, also Gebäudeseitig innen und aussen. Die Mängel wurden in keinem Übergabeprotokoll notiert.(Mietmängel verjähren nicht) Danke Markus

3 Antworten zu dieser Frage

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re: Hilfe, ist der Mietvertrag gültig


          Hi Markus....
          nachträglich etwas in einen bestehenden Vertrag hinein zu bringen ist nicht nur arglistig sondern sogar Urkundenfälschung in vollendung. Wenn du jedoch keine Exemplar hast um den Gegenbeweis anzutreten ist das schon schlecht für dich..
          Gruß Peter

        • Antwort von nach 172 Tagen 0 hilfreich
          Re: Hilfe, ist der Mietvertrag gültig

          keine ahnung

      • Antwort von nach 172 Tagen 0 hilfreich
        Re: Hilfe, ist der Mietvertrag gültig

        sorry keine ahung

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