Hilfe, ist der Mietvertrag gültig
Von: , 23.03.2010 20:38 Uhr
gewerlicher Mietvertrag <<<HILFE
Hallo Experten, wir haben mit unserem Vermieter einen gewerblichen Mietvertrag abgschlossen, worin eine Mietzeit von 2 Jahren steht. Das 2 ist handschriftlich in die Lücke geschrieben. Wir haben den Vertrag mit 800,- Netto unterschrieben.Er hat nach der Unterzeichnung den Vertrag mitgenommen und handschriftlich die Veränderung unter Sonstige Vereinbarung gemacht (siehe unten). Wir haben nach erhalt des Mietvertrags nicht gleich registriert das was geändert wurde. Ist das Betrug oder arglistig oder gar zulässig? Siehe oben: Unter §14 Sonstige Vereinbarungen ist unten noch in einem Freiraum vom Vermieter reingeschrieben worden: Nach Zwei Jahren ab 01.02.10 wird die Miete um 250,-€ erhöht. Sind handschriftliche Vereinbarungen NACH der vertraglichen Vertragszeit von 2 Jahren gültig?? Oder bedürfen Mieterhöhung die Vertragsbeginn schon bekannt sind einen neuen Mietvertrag? Außerdem waren schon viele Mängel am Mietobjekt zu Vertragsbeginn, also Gebäudeseitig innen und aussen. Die Mängel wurden in keinem Übergabeprotokoll notiert.(Mietmängel verjähren nicht) Danke Markus
