Hundehaltung trotz Tiehalteverbot

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 26.03.2010 08:15 Uhr

In meinem Mietvertrag steht, das Tierhaltung nicht gestattet ist. Ausgenommen sind Kleintiere wie Fische, Vögel etc. Der Mieter haftet für etwaige Schäden.
Mein Hund ist ein Shi-Zu mischling, er bellt nicht und ist anderen gegenüber sehr freundlich. Ich muß meinen Hund leider ins Tierheim geben, was mich sehr traurig macht.
Wer weiss wie da die Rechtliche Lage ist?

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