Hundehaltung trotz Tiehalteverbot
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 26.03.2010 08:15 Uhr
In meinem Mietvertrag steht, das Tierhaltung nicht gestattet ist. Ausgenommen sind Kleintiere wie Fische, Vögel etc. Der Mieter haftet für etwaige Schäden.
Mein Hund ist ein Shi-Zu mischling, er bellt nicht und ist anderen gegenüber sehr freundlich. Ich muß meinen Hund leider ins Tierheim geben, was mich sehr traurig macht.
Wer weiss wie da die Rechtliche Lage ist?
