gesetz beim wohnungsverkauf
Von: , 26.03.2010 14:27 Uhr
hallo, ich habe meine eigentumswohnung über einen makler zum verkauf angeboten. es kam ein potentieller käufer. wir waren uns einig. jetzt wollen wir protokollieren und wir erreichen den käufer nicht mehr.
was mache ich denn jetzt ? wir haben die wohnung natürlich aus dem internet genommen, weil es zu einem handschlag unter zeugen kam.
kann ich den käufer irgendwie belangen ?
