zwangsversteigerung

Von: , 28.03.2010 19:55 Uhr

Hallo
Ich kann ein Gewerbe kaufen bevor es in die Zwangsversteigerung geht. die Bank als Gläubiger ist einverstanden aber die Dame die auch noch im Grungbuch steht warscheinlich nicht.Ob wohl sie bei einer Versteigerung lehr ausgehen würde,glaube ich das sie dem Kauf nicht zu stimmt.Bei einem verkauf würde sie noch einen Teil bekomen,bei einer Verasteigerung bekomt nur die Bank das Geld.Wie kann man diese Frau überzeugen das Objekt fei zu geben Hat da jemand eien Idee.

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    Re: zwangsversteigerung

    Hallo
    Ich kann ein Gewerbe kaufen bevor es in die
    Zwangsversteigerung geht. die Bank als Gläubiger ist
    einverstanden aber die Dame die auch noch im Grungbuch
    steht warscheinlich nicht.Ob wohl sie bei einer
    Versteigerung lehr ausgehen würde,glaube ich das sie dem Kauf nicht zu
    stimmt.Bei einem verkauf würde sie noch einen Teil bekomen,bei
    einer Verasteigerung bekomt nur die Bank das Geld.Wie kann
    man diese Frau überzeugen das Objekt fei zu geben Hat da jemand
    eien Idee.
    Mein Rat:
    1. Wenn einer nicht will, auch unter 100%iger
    Erfassung der Konsequenzen, dann ist nichts zu machen.
    2. Wenn ich da eine Möglichkeit sehe, dann sollten
    nicht Sie mit dem Eigentümer reden, sondern die
    die ZV betreibende Bank, bzw. die noch nicht
    versteigert, aber das in Kürze tun will.
    Die Bank muß dem Eigentümer sagen, sieh’ her
    Du hast zwei Möglichkeiten
    a) wir versteigern, das Objekt wird i.d.R. unter Wert
    weggehen, die Bank
    hat noch Restforderungen und die muß Sie beim Schuldner
    hereinholen,
    m.a.W.: persönliche Zwangsvollstreckung betreiben, so
    u.a. mit dem Antrag
    auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher:
    Offenbarungseid), so
    dass die Kreditbonität auf Jahre negativ ist, auch in
    öffentlichen Registern landet,
    so z.B. bei den Gerichten, bei der IHK
    (Schuldnerlisten), bei der Schufa usw.
    Alternativ wird man in die gerichtliche Insolvenz
    getrieben - noch schlimmer.

    Wenn man dem Eigentümer das drastisch genug vor Augen
    führt, kann er sich nicht mehr verschließen, er handelt
    ansonsten per wirtschaftlichem Harakiri.
    b) die zweite Möglichkeit ist: Das Objekt geht im
    Freihandverkauf weg, es gibt keine
    Zwangsversteigerung (und damit auch keine „öffentliche
    Blamage“ per Zeitungsver-
    öffentlichung/en), es fließt Geld an die Bank, es
    bleibt noch Geld für den Eigentümer.
    Die Einwendungsmöglichkeiten eines Eigentümers, i.d.R.
    § 30a ZVG oder
    § 765 ZPO gehen in aller Regel ins Leere, denn bevor
    eine Bank zwangsversteigert,
    wird sie alle Möglichkeiten einer gütlichen Regelung
    geprüft/angewandt/berücksichtigt haben.
    Wenn der Eigentümer immer noch nicht will, muß er eben
    in seinem Sumpf versinken.

    Interessant wäre zu wissen, warum der Eigentümer nicht
    verkaufen will! Dann könnte man vielleicht verschiedene
    Ansätze entwickeln.

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