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Re: Urheberrecht und seine Folgen ...
Hallo,
entscheidend ist, was im Vertrag steht!
Hier ein Passus aus den AGB eines grafischen Dienstleisters:
"Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von
Computerdaten, so ist dies schriftlich festzuhalten und
gesondert zu vergüten."
Was bei solchen Aufträgen so teuer bezahlt wird, schliesst nicht automatisch den Erhalt der Originaldaten ein, sondern bezieht sich auf die eingeräumten Nutzungrechte. Würde der Grafiker Ihnen ein Logo erstellen OHNE Nutzungserlaubnis, könnten Sie sich dieses lediglich an die Wand hängen, also privat nutzen. Hier wird aber von einer entsprechenden Vervielfältigung und öffentlichen Zur-Schau-Stellung des Produktes ausgegangen, die in jedem Einzelfall vergütet werden müsste. Dies wird durch Zahlung eines Pauschbetrages (Nutzungsentgelt), dem eine geschätzte Nutzung (Nutzungsfaktoren: NF der Grafikerverbände) zugrunde liegt, abgegolten.
Genanntes entspricht keiner Rechtsbelehrung, sondern ist lediglich meine persönliche Meinung.
Besten Gruss
Klinke :-)