Unterschied Sozialrecht und Arbeitsrecht

Von: , 31.03.2010 04:34 Uhr


Hi alle zusammen,

ich schreibe bald eine Klausur im Arbeitsrecht und klappere einen Fragekatalog durch.
Unter anderem wird gefragt:

Worin liegen die Unterschiede zwischen dem Sozialrecht und Arbeitsrecht?

und

Welches sind die Berührungspunkte von Arbeits- und Sozialrecht?


Habe diesbezüglich leider keine Antworten in den Vorlesungsfolien gefunden. Kann mir damit jemand helfen?

Gruß

Paul

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Rüdiger nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Unterschied Sozialrecht und Arbeitsrecht


    Worin liegen die Unterschiede zwischen dem Sozialrecht und
    Arbeitsrecht?

    und

    Welches sind die Berührungspunkte von Arbeits- und
    Sozialrecht?

    Denk doch mal an eine ganz normale Lohnabrechnung, so mit allen Abzügen. Na? Dämmerts?

    • Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Unterschied Sozialrecht und Arbeitsrecht

      Wo erkenne ich in einer Lohnabrechnung die rechtlichen Unterschiede von Sozialrecht und Arbeitsrecht?
      Ich denke da vereinfachst du etwas zu sehr.

  2. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Unterschied Sozialrecht und Arbeitsrecht

    Da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Vielleicht mal googeln. Gruß T.

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Unterschied Sozialrecht und Arbeitsrecht

    Hallo.

    Leider habe ich die Befürchtung dass ich Dir da nicht sehr viel helfen kann, da ich eigentlich nur mit den Berührungspunkten zu tun habe. Ich versuche es trotzdem einmal:

    Den größten Unterschied sehe ich darin dass das Sozialrecht für alle gilt und auch alle betrifft, das Arbeitsrecht zwar auch für alle gilt aber nur die Leute betrifft die einer Beschäftigung (egal ob angestllt oder selbständig) nachgehen bzw. eine Beschäftigung ausüben.

    Berührungspunkte zum Arbeitsrecht gibt es so viele dass dies hier den Rahmen sprengen würde. Aber hier ein paar Beispiele:

    - die ganzen Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung)
    - Regelungen zu Schwerbehinderten und gleichgestellten (Sonderurlaub, Kündigungsschutz)
    - die gesetzliche Unfallversicherung (fahrten zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause)
    - Regelungen bezüglich Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit/Invalidität
    - Regelungen zum Arbeitslosengeld 1 (Berechnung der Höhe der Arbeitslosenhilfe)

    usw.

    Ich hoffe ich konnte damit wenigstens etwas helfen.
    Als kleinen Tipp hätte ich noch folgende Internetadresse: www.gesetzeiminternet.de (Seite vom Justizministerium). Dort sind alle Gesetze aufgelistet.

    Gruß Felix

  4. Antwort von nach 17 Tagen 0 hilfreich
    Re: Unterschied Sozialrecht und Arbeitsrecht

    Hallo Paul,

    das Sozialrecht ist ein zwingendes einklagbares
    Recht welches für jeden deutschen Bundesbürger
    gilt unabhängig von seinem sozialen Status und
    seiner Herkunft. Das Sozialrecht soll das Un-
    gleichgewicht von "Arm" und "REICH" durch einen
    sogenannten Nachteilsausgleich....berücksichtigen.

    Das Arbeitsrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet, stellt eine eigene Gerichtsbarkeit dar, dass
    sich ausschliesslich mit Fragen aus dem Arbeitsleben
    beschäftigt, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind
    (siehe Kündigunsschutzgesetz)können bei Streiigkeiten
    die Gerichte angerufen werden.

    Gruss Christiane

  5. Antwort von nach 17 Tagen 0 hilfreich
    Re: Unterschied Sozialrecht und Arbeitsrecht

    Hallo Paul,

    bitte korrigiere zu den von mir vorangegangen
    Erklärungen...zu der Definition Arbeitsrecht

    dort wo ich in Klammern ich zitiere:

    "(siehe Kündigungsschutzgesetz)"

    geschrieben habe, folgendes

    ( siehe § 1 Abs. 2, Satz 1. KSchG)

    Ich denke, dass Du nunmehr die Fragen sehr
    verständlich und unmissverständlich be-
    antwortet hast.

    Ich hoffe, meine Nachricht erreicht Dich noch
    vor Deiner Klausur ...

    ich drück Dir beide Daumen...für die Klausur

    Gruss Christiane

    • Antwort von nach 17 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Unterschied Sozialrecht und Arbeitsrecht

      Hi Christiane,

      ich danke dir sehr für deine detailierte Antwort, sie wird mir sehr helfen, jedoch habe ich die Klausur schon geschrieben und dieser Unterschied wurde nicht erfragt :-D

      Danke nochmal an alle die mir geholfen haben.

      Gruß

      Paul

      • Antwort von nach 17 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Unterschied Sozialrecht und Arbeitsrecht

        Hi Christiane,

        ich danke dir sehr für deine detailierte Antwort, sie wird mir
        sehr helfen, jedoch habe ich die Klausur schon geschrieben und
        dieser Unterschied wurde nicht erfragt :-D

        Danke nochmal an alle die mir geholfen haben.

        Gruß
        Hallo Paul,

        das habe ich sehr gern für Dich ausgearbeitet.

        Ich habe als Personalfachkauffrau...den Schwerpunkt
        Arbeitsrecht...vor mittlerweile 28 Jahren studiert,
        ein sehr spannendes Gebiet !

        Und ein überschaubares Arbeitsgebiet....wichtig dabei
        ist lieber Paul, dass Du Dir die aktuellen Gesetzes-
        texte in Taschenbuchform besorgen solltest..

        wie zum Beispiel..: das Kündigungsschutzgesetz
        das Mutterschaftsgesetz
        das Betriebsverfassungsgesetz


        und etliche mehr die im engsten Sinne mit der
        Beschäftigung von Arbeitnehmern zu tun haben.

        Diese Ausgaben findest Du oftmals in 3 bis 4
        Taschenbuchformen...dann hast du alle Exemplare
        komplett und kannst Dich mit den Gesetzen auf einen
        konkreten Fall hin "schlau" machen, in Form einer
        wissenschaftlichen Ausarbeitung.

        Dies ist alles im Grunde nicht wirklich schwer...dabei
        spielt die Übung eine zentrale Rolle, je öfter Du
        Fallbeispiele bearbeitest desto mehr bist Du in
        der Sache und es fällt Dir später kinderleicht.

        Als BWL'er wirst Du auch im Bereich Wirtschaftrecht
        in das wissenschatliche Ausarbeiten eingeführt, da
        kann es sehr hilfreich sein, wenn Du Dich mit dem
        "kleineren Bereich" des Arbeitsrechts...schon mal
        in die Materie einarbeitest.

        Nur ein Rat von mir....

        Ich wünsche Dir viel Freude beim studieren
        und
        eine gute Note in der geschriebenen Klausur

        lieben Gruss
        Christiane
        Paul

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