kostenpflichtige Aktualisierung nur in AGB erwähnt

Von: , 31.03.2010 09:33 Uhr

Hallo!
Wäre es zulässig, dass nur in den AGB darauf hingewiesen wird, dass man durch den Kauf einer Software (CD-ROM) automatisch am Aktualisierungsservice (Update-Service) teilnimmt? Ein Hinweis auf die Kosten der Aktualisierung gäbe es nicht, jedoch würde die Möglichkeit der Rücksendung eingeräumt.

Falls es eine Rolle spielt: B2B Geschäft

Danke
Thomas Wehner

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