kostenpflichtige Aktualisierung nur in AGB erwähnt
Von: , 31.03.2010 09:33 Uhr
Hallo!
Wäre es zulässig, dass nur in den AGB darauf hingewiesen wird, dass man durch den Kauf einer Software (CD-ROM) automatisch am Aktualisierungsservice (Update-Service) teilnimmt? Ein Hinweis auf die Kosten der Aktualisierung gäbe es nicht, jedoch würde die Möglichkeit der Rücksendung eingeräumt.
Falls es eine Rolle spielt: B2B Geschäft
Danke
Thomas Wehner
