Überprüfungsantrag-abgelehnt, Widerspruch-abgewies

Von: , 02.04.2010 08:59 Uhr

Überprüfungsantrag-abgelehnt, Widerspruch-abgewiesen, Klagen?

Hallo,
ich habe letztes Jahr einen Überprüfungsantrag gestellt - abgelehnt, dann Widerspruch - abgewiesen (beides, so wie es bei Tacheles beschrieben wurde, beides mit Ruhe-hinweis)

Der Bescheid wg Widerspruch ist datiert vom 09.03. und erreichte mich am 13.03.

Da ich alleinerziehend (1 Kind 17 J.) bin, will ich jetzt klagen. Da die Klage diesmal begründet sein muß, (Schulbedarf 2005 - 2008, Fahrgeld f. Schulpraktika, Fahrgeld monatl. zum Hausarzt, ....), wüßte ich gerne, wie ich das formulieren soll und eventuell, was man noch rückwirkend für Kinder beantragen könnte).

(auf der Seite von Tacheles ist leider noch immer keine Liste zu finden und auch kein Vordruck für eine Klage.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 24 Minuten 0 hilfreich
    Re: Überprüfungsantrag-abgelehnt, Widerspruch-abgewies

    Liebe Frau Kladiwa,
    Danke für Ihre Anfrage, die in der Fragestellung recht umfangreich und in diesem Rahmen meine Kapazitäten überschreiten und daher für mich nicht beantwortbar ist. Unberührt davon reicht es zur Fristwahrung aus, wenn Sie Ihre Klage bis zum 12. April 2010 bei dem im Widerspruchsbescheid genannten Sozialgericht einreichen. Der Text könnte in etwa lauten: Klage (nächste Zeile Name und Anschrift von Ihnen) gegen (Name und Anschrift der ARGE, Jobcenter etc.)(nächste Zeile) wegen Leistungen nach dem SGB II (nächste Zeile) beantrage ich ich im eigenen Namen und im Namen meines Kindes (hier wäre der Vorname zu nennen), (nächste Zeile) den Bescheid vom (Daten des Erstbescheides zu Ihrem Überprüfungsantrag) in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09. März 2010, den ich am 13. März 2010 erhalten habe, aufzuheben und die Beklagte (bzw. beim Jobcenter den Beklagten) aufzugeben, über meinen Antrag neu zu entscheiden. (nächste Zeile) Die genannten Bescheide füge ich in Kopie bei. (nächste Zeile) Zwei Abschriften sind ohne Anlagen beigelegt. (nächste Zeile) Mit freundlichen Grüßen (darunter Ihre Unterschrift). Ihre Klage sollte mit Datum versehen sein und spätestens am 12. April 2010 beim Sozialgericht eingehen. Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie auch für sich eine Kopie von der eingereichten Klage machen. Das Weitere sollten Sie vor Ort bei einer entsprechenden Sozialberatungsstelle oder auf Beratungsschein mit einem Rechtsanwalt für Sozialrecht abklären.
    Ihnen und Ihren Lieben gute Ostertage und
    herzliche Grüße
    Ihr
    Manfred Busch

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Überprüfungsantrag-abgelehnt, Widerspruch-abgewies

    Sorry Giesela, da kann ich Dir nicht helfen, wei nicht warum Du mich als Experte nennst

    gruss berta2008
    aber trotzdem schöne ostern

  3. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Überprüfungsantrag-abgelehnt, Widerspruch-abgewies

    Hallo,
    hier hilft dann nur noch Klage beim zuständigen Sozialbericht. Juristische Beratung kann und sollte - wegen der Notwendigkeit einwandfreier und stichhaltiger Formulierungen - hier nur ein Anwalt (Fachrichtung Sozialrecht)geben.
    Eventuell haben Sie eine Rechtschutzversicherung - dann ist dies kostenlos; ansonsten vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch beim Anwalt, das kostet nicht viel und diese Kosten erhalten Sie zurück, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen.
    Herzliche Grüße... und viel Glück!

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Überprüfungsantrag-abgelehnt, Widerspruch-abgewies

    für schuldbedarf und den rest gibt es kein extra geld von der arge...wenn man mit schuldbedarf probleme hat muss man sich an die schule selber wenden die haben spezielle leute die dich da unterstützen können aber nicht müssen....den hausarzt muss man notfalls wechseln...fahrgeld für schulpraktika musst du belege haben....würde einfach mal zum anwalt gehen kostet auch nichts...

  5. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Überprüfungsantrag-abgelehnt, Widerspruch-abgewies

    Hallo Giesela,
    auch ich habe im vergangenen Jahr einen Überprüfungsantrag gestellt.
    Dieser ist ebenfalls abgelehnt worden und das ist richtig.
    Wenn du dir das Urteil des BGH durchliest wirst du merken das sie ein Urteil gefällt haben, das um den heißen Brei herum redet. Das war ein Urteil welches den Betroffenen nicht wirklich hilft. Die vergangenen Jahre sind in diesem Urteil sowiso ausgeklammert. Da ich wegen einer anderen Sache momentan eine Klage laufen habe, bin ich im ständigen Kontakt mit einer Fachanwältin für Sozialrecht. Diese hat mit mir ebenfalls dieses Thema erörtert. Daher kann ich nur sagen, deine Klage wird keinen Erfolg haben.
    Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
    Daniela

  6. Antwort von nach 13 Tagen 0 hilfreich
    Re: Überprüfungsantrag-abgelehnt, Widerspruch-abgewies

    Hallöchen,

    erstmal entschuldigung wegen der langen wartezeit.
    aber leider muss ich dir sagen, das ich dir bei diesem thema nicht weiter helfen kann... tut mir echt leid, ich hoffe,die anderen bringen die mehr glück...
    lg

  7. Antwort von nach 47 Tagen 0 hilfreich
    Re: Überprüfungsantrag-abgelehnt, Widerspruch-abgewies

    Sorry, war im Urlaub. Ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen geklärt.

    Gruß,
    Rainer

  8. Antwort von nach 55 Tagen 0 hilfreich
    Re: Überprüfungsantrag-abgelehnt, Widerspruch-abgewies

    Hi, also rückwirkend kannst du gar nix beantragen ;.(

    Der Überprüfungsantrag bezog sich auf das Urteil des BVG vom Februar ?

    Da ist auch nix zu holen..

    Fahrtkosten zum Arzt werden auch nicht erstattet,

    es sieht wirklich schlimm aus um Hartz4 ...

    Kannst nur hoffen dass die Regelsätze für 2011 angehoben werden, für Kinder.

    lg

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