Abnahmeverweigerung Handwerksleistung

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 06.04.2010 09:54 Uhr

Hallo,
das Problem Generalunternehmer hat uns Auftrag zur
Fliesenverlegung erteilt,nach fertigstellung Schlussrechnung gestellt am 25.07.07.

Dann die Mitteilung Bauherr beanstandet die
anthrazitfarbene Fugen in Bodenbeläge,farbunterschiede,wäre mit Preisnachlass
in Höhe von 3000€ einverstanden.

Mann muß wissen Bauherr sehr schwieriger Kunde!

Wir haben aufgrund der obigen situation schriftlich
mitgeteilt das eine Gutschrift in höhe 3000€ erfolgt
ohne Annerkennung einer Rechtspflicht und das keine
weiteren Gutschriften stattfinden.

Somit war für uns die Angelegenheit erledigt!

Nun dann der Hammer,Bauleitung teilt uns ca.mitte
Dezember 2007 mit,Bauherr verweigert die Abnahme
Fliesenarbeiten und das Kunde Gutschrift 3000€ nicht akzeptiert.

Wir darauf vorschlag schriftlich,Abnahme mit vereidigtem Sachverständigen durchzuführen da wir, wie auch bisher der Auffassung sind,das unsere Leistung nach DIN bzw.in der Tolleranz liegt das

Dann telefonisch vom Generalunternehmer die Mitteilung,Bauherr lässt niemand mehr ins Haus.

Schlußzahlung erfolgte auch keine.

Wie kann ich die Angelegenheit zu ende Bringen,
bzw wie komme ich an mein Geld.

Wäre super wenn ihr mich unterstützen könntet.

Gruß Robert

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 59 Minuten 0 hilfreich
    Re: Abnahmeverweigerung Handwerksleistung

    Hallo Robert,

    ich kann Dir nur raten, einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren.

    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung für Dein Unternehmen oder aber auch eine für Dich als Privatperson? Prüfe dann, ob Du auch kostenlose Rechtsberatung ohne Themenangabe eingeschlossen hast. Dann kannst Du Deine Frage erst mal als Privatperson beim Rechtsanwalt stellen und er holt sich sein Honorar über die Privat-Rechtsschutzversicherung. Ansonsten kosten diese ersten Gespräche ca. 50 - 100 EUR (nach meiner Erfahrung).

    Da alles aber schon eine Weile im Gange ist rate ich Dir, schnellstmöglich einen Rechtsanwalt einzuschalten, da er als Außenstehender "emotionslos und böse" auftreten kann, um Deine Forderungen einzutreiben. Vielleicht auch bis vors Gericht gehen. Denn nach dem Preisnachlass zu urteilen geht es wahrscheinlich um einen größeren Betrag, der aussteht.

    Viele Grüße
    p10ikl1

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 152 Tagen 0 hilfreich
    Re: Abnahmeverweigerung Handwerksleistung

    Da hilft nur ein Fachanwalt

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