Kündigung in der Probezeit
Von: , 06.04.2010 13:16 Uhr
Hallo,
habe heute per e-mail (voarb & soll per Einwurfeinschreiben zugestellt wrden) meine Kündigung erhalten mit der Begründung des unentschuldigten Fehlens.
War seit den 26.03 krank & habe dies auch telefonish mitgeteilt & meine Krankmeldung am 27.03 per Post abgeschickt (laut meinen AG nie angekommen, erst die Folgebescheinigung am 01.04).
Meine Frage dazu bin noch in der Probezeit, kann man mich deswegen fristlos kündigen oder muss der AG mich fristgerecht also 2 Wochen kündigen & ab wann ist die Küdigung überhaupt rehtskräftig? ab Zustellung des Einschreibens oder des Poststempels?
