Rechtsanwalt

Von: , 07.04.2010 16:46 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte ein Frage zur Beratungsgebühr §34 RVG.Meine Mutter hat einen Anwalt angerufen und eine mdl.Auskunft wg eines Aubildungsvertrags erbeten.Der Anwalt wollte den Vertrag einsehen, wir haben ihn ihm gebracht und baten lediglich um mdl.Stellungsnahme.Der Anwalt gab diese ungebeten schriftlich und verlangt für eine Sache, die kaum mehr als 5 min gedauert haben dürfte, nun satte 90,50€.Er hat weder mich noch meine Mutter vorher über evtl. entsteh. Kosten informiert, noch haben wir etwas unterschrieben.Nun meine Frage,muss ich die Gebühr überhaupt bezahlen und wenn ja, ist so ein Preis angemessen?Vielleicht könnten Sie mir zum Schluß auch noch eine gute Rechtschutz empfehlen, sonst traue ich mich nicht mal mehr einen Anwalt auch nur wegen eines Termins anzurufen. Vielen Dank und noch einen schönen Abend!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Rechtsanwalt

    Hallo Britta,
    leider kann ich nicht viel zu Deinem Beitrag schreiben, habe keine Erfahrung damit. Aber ich schätze die Rechnung muß bezahlt werden. Ob die Summe angemessen ist, keine Ahnung. Aber aus Gesprächen mit Freunden weiß ich das Anwälte so teuer sind. Selbst das lesen und auch mündliche Stellungnahmen werden berechnet. Tut mir voll leid für Euch, besser beim nächsten mal klar und deutlich die Kosten besprechen.
    Mehr kann ich dazu leider nicht beitragen. Doch, eine Rechtschutzversicherung ist in Zukunft auf jeden Fall ne tolle Sache, wenn Ihr noch keine habt, solltet Ihr auf jeden Fall eine abschließen. Laßt Euch verschiedene Angebote machen und vergleicht Preis und Leistung,laßt Euch nicht von dem erst besten Versicherungsvertreter überreden und, es muß nicht immer eine der großen bekannten Versicherungen sein, auch kleine wie die GVO (Gegenseitige Versicherungen) machen tolle Angebote.
    Ich hoffe es geht gut für Euch aus. Alles Gute Andrea

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