Rechtsanwalt
Von: , 07.04.2010 16:46 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte ein Frage zur Beratungsgebühr §34 RVG.Meine Mutter hat einen Anwalt angerufen und eine mdl.Auskunft wg eines Aubildungsvertrags erbeten.Der Anwalt wollte den Vertrag einsehen, wir haben ihn ihm gebracht und baten lediglich um mdl.Stellungsnahme.Der Anwalt gab diese ungebeten schriftlich und verlangt für eine Sache, die kaum mehr als 5 min gedauert haben dürfte, nun satte 90,50€.Er hat weder mich noch meine Mutter vorher über evtl. entsteh. Kosten informiert, noch haben wir etwas unterschrieben.Nun meine Frage,muss ich die Gebühr überhaupt bezahlen und wenn ja, ist so ein Preis angemessen?Vielleicht könnten Sie mir zum Schluß auch noch eine gute Rechtschutz empfehlen, sonst traue ich mich nicht mal mehr einen Anwalt auch nur wegen eines Termins anzurufen. Vielen Dank und noch einen schönen Abend!
