Extrem hohe Betriebskostennachzahlung korrekt?

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 08.04.2010 11:12 Uhr


Hallo, ich habe heute vom Vermieter (Privatperson) eine Vorankündigung bekommen, dass mit einer Betriebskostennachzahlung von mind. 400€ zu rechnen ist (ohne Heizkosten). Genannte Gründe: Erhöhung der Kosten für Grundsteuer, Wasserversorgung, Müllabfuhr, Schneebeseitigung etc.
Wir sind erst vor 1,5 Jahren eingezogen und bereits nach den ersten 6 Monaten mussten wir (Zweipersonenhaushalt, 95m² Wohnung)über 100€ Betriebskosten nachzahlen. Dementsprechend wurde die Miete direkt um 10€ erhöht. Nun steht wieder eine Erhöhung an (aufgrund der Betriebskostennachzahlung).

Was mich stutzig macht: Vor dem Umzug wohnten wir 7 Jahre lang in einer 60m² Wohnung (Wohnbau Gesellschaft)und haben jedes Jahr zwischen 50 und 100€ nach der Betriebskostenabrechnung erstattet bekommen.

Kann so ein extremer Unterschied mit rechten Dingen zugehen? Vielleicht sollte ich bei diesem Vermieter mal einen Mieterschutzbund aufsuchen?
Ich bin dankbar für eure Hilfe!

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Extrem hohe Betriebskostennachzahlung korrekt?

    Hallo Maikind_82,

    tja, sicherlich hört sich das ganz schön viel an, aber so aus der Ferne und anhand der wenigen Angaben kann man dazu nicht wirklich viel sagen.

    Sie haben auf jeden Fall das Recht sich sämtliche Rechnungen zeigen zu lassen. im Grunde erhalten Sie ja nur die vom Vermieter zusammengestellt Nebenkostenabrechnung und da stehen ja nur sämtliche Kosten drauf, aber keine aufschlüsselung wie diese Kosten entstehen.

    Ich würde mir an Ihrer Stelle alle Rechnungen vom Öltanken, Müllegbührenerhöhung der Stadt etc. zeigen lassen oder kopien anfordern. Dann wissen Sie wenigstens ganz sicher woran sie sind.

    Es kann bei einem sehr kalten Winter ganz schnell dazu kommen 300 € nachzahlen zu müssen. Weil einfach viel mehr öl verbraucht wurde als im Vorjahr.

    Viele Grüße (...)

    [Team] Name entfernt

    [Beitrag wurde geändert]
    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Extrem hohe Betriebskostennachzahlung korrekt?

      Danke für die Antwort! Ich werde mir auf jeden Fall die Kopien anfordern. Dass es bei der Heizkostenabrechnung schnell mal zu höheren Nachzahlungsbeträgen kommen kann, verstehe ich. Mich hat nur gewundert, dass sich die 400€ Nachzahlung nur aus den kalten Betriebskosten ergeben. Vor der zu erwartenden Heizkostenabrechnung graut mir da erst recht. Trotzdem danke!

      Viele Grüße
      Manuela

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Extrem hohe Betriebskostennachzahlung korrekt?

        Upps, das mit den heizkosten hatte ich übersehen.
        Na, das ist dann in der Tat eine sehr hohe Nachzahlung.

        Ich hatte es mal bei eine Mietwohnung, dass mein vermieter eine Heizungswartung hat machen lassen. Mir wurden dann diese Kosten zu 50% berechnet. Problem bei der Sache war allerdings, dass eine solche Wartung nur max alle 5 Jahre stattfinden darf. Demnach muss er die Kosten auf 5 jahre rechnen. ich hätte also vom mit in Rechnung gestellten Betrag nur 20% zahlen müssen. Das hat mir damals eine Bekannte gesagt die sich mit dem Thema Mietrecht sehr gut auskennt.

        Naja, ich hoffe Sie kommen der Sache auf die Spur.

        Viele Grüße (...)

        [Team] Name entfernt

        [Beitrag wurde geändert]
  2. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Extrem hohe Betriebskostennachzahlung korrekt?

    Hallo,
    es tut mir leid da kann ich nicht weiterhelfen.
    Aber es hört sich so an, als ob dringend "professioneller" Rat benötigt wird.
    Wir haben es damals so gemacht, haben einen Anwalt aufgesucht wo fit in Mietrecht ist .. wir waren ja Vermieter... an Ihrer Stelle würde ich schnellstens die Unterlagen beim dt. Mieterbund oder bei einem Anwalt zeigen und um Rat fragen.
    Meine Erfahrung ist.. wenns ums Geld geht... einfach gleich für klare Sachen sorgen, prüfen lassen, der Vermieter kann sich auch vertun.. deshalb nicht im Internet rumstöbern.. die Auskunft kann nicht so teuer sein.. oft gibt es auch Formulare wo die Kosten das Gericht übernimmt. Also keine falsche Scheu!
    Viel Erfolg.

    Anne Sigmund [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Extrem hohe Betriebskostennachzahlung korrekt?

    Hllo zusammen,
    Prozentual weis ich jetzt nicht was 400Euro Nachzahlung
    sind?Allerdings sehr merkwürdig.
    1.Die Rechnungen von Grundsteuer usw.sind nach Verlagen vorzuzeigen ggf.zum überprüfen zu zeigen.
    2.Keine Nachzahlung machen bevor diese nicht einzusehen sind.
    3.Macht er dieses nicht,fristgerecht ca.1 Woche nach der Rechnung,ist dies eine mitunter sozusagen Straftat.
    Wegen Verdachts des verschleierten Betruges.
    4.Mieterschutzverein,sehr wichtig bei gerichtlicher Aussernandersetzungen !Nur zu empfehlen.
    ca.70 Euro im Jahr,je nach Standort.
    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

  4. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Extrem hohe Betriebskostennachzahlung korrekt?

    Hallo, das kann man so pauschal nicht sagen. Lasst Euch die Belege zeigen. Die Frage ist, ob der Vermieter bei der Vermietung schon wusste, dass die BK eigentlich höher sind und die Vorauszahlung niedriger angesetzt hat, damit er die Whg. leichter vermieten kann. Dies würde ich prüfen !!
    Gruss

  5. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Extrem hohe Betriebskostennachzahlung korrekt?

    Hallo, ich habe hierzu keine Erfahrung, da ich seit über 30 Jahren im eigenen Haus wohne
    Viel erfolg mit der weiteren Recherche. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  6. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Extrem hohe Betriebskostennachzahlung korrekt?

    Sorry, nicht mein Fachgebiet, meines ist Arbeitsrecht, nicht Mietrecht. Viele Grüsse Daniel [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  7. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Extrem hohe Betriebskostennachzahlung korrekt?

    Sorry, nicht mein Fachgebiet, meines ist Arbeitsrecht, nicht Mietrecht. Viele Grüsse Daniel [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  8. Antwort von nach 21 Tagen 0 hilfreich
    Re: Extrem hohe Betriebskostennachzahlung korrekt?

    habe leider keine Erfahrung!

  9. Antwort von nach 23 Tagen 0 hilfreich
    Re: Extrem hohe Betriebskostennachzahlung korrekt?

    Es kommt vor, daß Vermieter mit einer sehr günstigen Kaltmiete locken, und dann über hohe BK zulangen - im Kalkül, daß die Mieter eh nicht durchblicken.
    Unbedingt zum Mieterverein gehen! Ggfs. eine Einzelne Stunde der Beratung bezahlen. Rechtsschutz hierzu greift nur, wenn Du vor dem Eintritt des Problems im Mieterverein warst.

    Heizkosten können nach einem harten Winter natürlich schon stark ansteigen, v.a. bei Einzelgasheizung. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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