Mietpfandrecht ?

Von: , 08.04.2010 15:16 Uhr


Hallo,

meine Bekannte hatte bis zum 31.03.2010 ein ebstehendes Mietverhältniss über einen kleinen Laden.Da es nicht so gut gelaufen ist hing sie mit einigen Mieten im Rückstand.Der Vermieter meinte mit einem Schreiben Pfandrecht ausüben zu wollen.Der Laden wurde von ihr aber dann zur Kündigungsfrist fristgrecht bis zum 31.03.10 ausgeräumt und dem Vermieter übergeben. Heute hat sie einen Brief vom Anwalt des Vermieters erhalten,das sie gegen das Pfandrecht verstoßen hätte da sie die Sachen nicht entfernen durfte.Dann hätte sie aber auch nicht die Frist einhalten können.Für die kleine entstandene Mietschuld hat sie bereits angeboten eine schnelle Ratenzahlung zur Begleichung zusammen vorzunehmen. Nun meine Frage: Kann der Vermieter vor Ablauf des Mietvertrages Pfandrecht stellen (und wenn ja wie)? Muss meine Bekannte ihm nun die Sachen vor die Tür stellen? Der Vermieter hat auch nie vorher geschaut was überhaupt im Laden vorhanden ist.....

Schonmal vielen Dank!

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mietpfandrecht ?

    Von sich aus kann der Vermieter gar nichts pfänden.
    Dazu müßte er sich einen Beschluss vom Gericht holen.

    Gruß Koschka

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Mietpfandrecht ?

    Hi, kann dazu leider nicht viel sagen.
    Sorry, hast die falsche ausgewählt, sucht Euch lieber einen Profi dazu...

  3. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietpfandrecht ?

    hallo,
    tut mir leid, aber da kenn ich mich nicht aus.
    Gruß

  4. Antwort von nach 35 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietpfandrecht ?

    hallo,
    ich war der Meinung, hierauf bereits geantwortet zu haben; anscheinend habe ich mich da geirrt.
    Antwort: leider kenne ich mich mit diesem Thema nicht aus.

  5. Antwort von nach 205 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietpfandrecht ?

    Grundsätzlich hat ein Vermieter ohne Beschluss eines Gerichts das Recht, bei offenen Kosten durch nicht gel. Mietz. o.ä. zu Pfänden.
    (§ 562 - 562d BGB)

    Ein Schreiben, in dem der Vermieter lediglich ankündigt dass er ev, sein Pfandrecht ausüben möchte, reicht nicht aus, sondern er muss sein Pfandrecht tatsächlich auüben bzw. deutlich ankündigen.

    Lektüre hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/562.html
    und hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Vermieterpfandrecht

  6. Antwort von nach 415 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mietpfandrecht ?

    Hallo,

    soweit ich weiß, haben Vermieter üblicherweise ein Pfandrecht nach § 562 Abs.1 BGB für Forderungen aus dem Mietverhältnis. Damit darf er über pfändbare Artikel verfügen, bis seine Forderungen, z.B. Mietrückstände gedeckt sind. Schließlich hat er seine Leistung ja erbracht, indem er den Raum zur Verfügung gestellt hat.

    Warum soll er auf den Mietrückständen sitzen bleiben, nur weil Deine Bekannte sich vertan hat und der Laden nicht lief? Ist nicht seine Schuld.

    Gruß Fredo meine Bekannte hatte bis zum 31.03.2010 ein ebstehendes
    Mietverhältniss über einen kleinen Laden.Da es nicht so gut
    gelaufen ist hing sie mit einigen Mieten im Rückstand.Der
    Vermieter meinte mit einem Schreiben Pfandrecht ausüben zu
    wollen.Der Laden wurde von ihr aber dann zur Kündigungsfrist
    fristgrecht bis zum 31.03.10 ausgeräumt und dem Vermieter
    übergeben. Heute hat sie einen Brief vom Anwalt des Vermieters
    erhalten,das sie gegen das Pfandrecht verstoßen hätte da sie
    die Sachen nicht entfernen durfte.Dann hätte sie aber auch
    nicht die Frist einhalten können.Für die kleine entstandene
    Mietschuld hat sie bereits angeboten eine schnelle
    Ratenzahlung zur Begleichung zusammen vorzunehmen. Nun meine
    Frage: Kann der Vermieter vor Ablauf des Mietvertrages
    Pfandrecht stellen (und wenn ja wie)? Muss meine Bekannte ihm
    nun die Sachen vor die Tür stellen? Der Vermieter hat auch nie
    vorher geschaut was überhaupt im Laden vorhanden ist.....

    Schonmal vielen Dank!

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