Mietpfandrecht ?
Von: , 08.04.2010 15:16 Uhr
Hallo,
meine Bekannte hatte bis zum 31.03.2010 ein ebstehendes Mietverhältniss über einen kleinen Laden.Da es nicht so gut gelaufen ist hing sie mit einigen Mieten im Rückstand.Der Vermieter meinte mit einem Schreiben Pfandrecht ausüben zu wollen.Der Laden wurde von ihr aber dann zur Kündigungsfrist fristgrecht bis zum 31.03.10 ausgeräumt und dem Vermieter übergeben. Heute hat sie einen Brief vom Anwalt des Vermieters erhalten,das sie gegen das Pfandrecht verstoßen hätte da sie die Sachen nicht entfernen durfte.Dann hätte sie aber auch nicht die Frist einhalten können.Für die kleine entstandene Mietschuld hat sie bereits angeboten eine schnelle Ratenzahlung zur Begleichung zusammen vorzunehmen. Nun meine Frage: Kann der Vermieter vor Ablauf des Mietvertrages Pfandrecht stellen (und wenn ja wie)? Muss meine Bekannte ihm nun die Sachen vor die Tür stellen? Der Vermieter hat auch nie vorher geschaut was überhaupt im Laden vorhanden ist.....
Schonmal vielen Dank!
