Frage zu Verkehrsrecht
Von: , 13.04.2010 14:53 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe gestern einen kleinen Unfall mit einem Linienbus gehabt. An einer Stelle, wo man nicht links abbiegen darf, bin ich links abgebogen, woraufhin der Linienbus stark abbremsen musste. Durch das abrupte Abbremsen ist ein Passagier der noch vorne stand, mit dem Kopf gegen die Glasscheibe gestoßen. Die Glasscheibe hat einen Sprung. Für den leicht verletzten Passagier wurde ein Krankenwagen gerufen und er verbrachte die Nacht zur Beobachtung im Krankenhaus. Es wurden keine Verletzungen, außer ner leichten Kopferschütterung , festgestellt. Zudem muss ich erwähnen das keine Polizei von beiden Parteien gerufen wurde, man sich nur die Versicherungsdaten Versicherungsdaten und co. ausgetauscht hat.
Nun zu meiner Frage, muss ich
a) die zerbrochene Scheibe zahlen?
b) den Krankenwagen zahlen?
c) die Krankenhauskosten incl. den Untersuchungen zahlen?
