namensrecht

Von: , 19.08.2009 14:41 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

folgende Situation. Wir haben im Mai eine kleine Produktionsfirma übernommen, die unter den Namen "produktionsbuero hannover Ldt" geführt wurde. Damals haben waren wir mündlich übereingekommen, dass die Ltd. abgemeldet wird und wir den Namen "produktionsbuero-hannover GbR gründen" Wir haben das logo genommen und geringsfügig verändert.
Die Ltd. wurde leider nicht angemeldet und der Beseitzer der Ltd, will uns verweigern weiter unter produktionsbuero-hannover Gbr aufzutreten. (Begründung: Der Schutzanspruch ergibt sich u.a. durch § 12 BGB (Namensrecht), § 37 Abs. 2 HGB (Unbefugter Gebrauch einer Firma).

Müssen wir dem Nachgeben oder haben wir eine Chance den Namen weiter zu nutzen?
Dürfte man hannover produktionsbuero daraus machen?
Ist "produktionsbuero hannover" denn wirklich geschützt?

Mit bitte um schnelle Antwort:
Damian Schipporeit

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 440 Tagen 0 hilfreich
    Re: namensrecht

    Leider kann ich hier nicht helfen.
    Gruß - Helena

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