Azubis kündigen- Arbeits- und Vertragsrecht

Von: , 17.04.2010 08:11 Uhr


Hallo wir sind ein Friseursalon in der Existenzgründung. Doch leider ist bei uns auch die Finanzkrise und allg. Zurückhaltung eingetroffen.

Kann ich aus wirtschaftlichen Gründen Azubis kündigen und wenn ja wie???

Ich habe gehört es sei vielleicht nicht erlaubt, aber machen tuen es doch viele.

Danke für Eure Hilfe.

Gruß Markus

3 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re: Azubis kündigen- Arbeits- und Vertragsrecht

      Hallo, ich bin leider kein Experte im Vertragsrecht, bzw. Kündigungsrecht, kann somit hier nicht weiterhelfen.
      Als ich vor vielen Jahren jedoch einmal ein vertragliches Problem mit meiner damaligen Chefin hatte, habe ich beim örtlichen Arbeitsgericht angerufen und mich erkundigt. Dort wurde mir bereitwillig und ausführlich Auskunft gegeben.
      Vielleicht eine Möglichkeit für Euch.
      Mit freundlichen Grüßen
      A. Trost [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
      Re: Azubis kündigen- Arbeits- und Vertragsrecht

      Hallo Markus,
      einen Azubi wirst Du nur los wenn der Azubi immer wieder grob fahrlässig handelt.
      Auszubildene geniessen einen besonderen Kündigungsschutz.
      Lieben Gruß
      Torsten

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Azubis kündigen- Arbeits- und Vertragsrecht

    Hallo Markus,
    vorab sorry für die späte Antwort, aber ich war dienstlich unterwegs.
    Ist Dein Azubi denn noch in der Probezeit?? Dann kannst Du ohne Gründe kündigen, genau wie der bzw. die Auszubildende auch. Allerdings müssen dann trotz Allem so einige Formalitäten und Fristen eingehalten werden.
    Ist die Probezeit verstrichen, könntest Du nur aus wichtigem Grund eine Kündigung aussprechen, die Finanzkrise gehört allerdings nicht dazu. Es sei denn, Du steckst in der Insolvenz. Aber auch in dem Fall müssten grundlegende Tatsachen eingehalten werden, damit die Kündigung rechtssicher ist.
    Wichtige Gründe für eine Kündigung nach der Probezeit wären unter anderem sexueller Übergriff durch den AZUBI im Betrieb, Gewaltandrohung durch den AZUBI, Rassimus oder nachgewiesene vorgetäuschte Krankheit. Auch bei den genannten Tatsachen wäre die Vorgehensweise für eine gerechtfertigte Kündigung unbedingt zu beachten.
    Der Auszubildene steht unter einem besonderen Schutz, dahinter steht das Berufsausbildungsgesetz um reine Willkür des Arbeitgebers auszuschliessen. D. h. schlechte Schulnoten oder ein Nasenfaktor würden einer Kündigung nicht stand halten.
    Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen und Licht ins Dunkel bringen.

    ÜBRIGENS: Was einige Betriebe tun, sollte kein Vorreiter für die Entscheidungen Deines Betriebes sein. Geht der Azubi gegen die Kündigung an, ist die Entscheidung im Klagefall wesentlich höher für den Ausbildungsbetrieb als jede weitere Lohnzahlung an den AZUBI. Dazu kommt, das bei einem minderjährigen Azubi immer den Eltern die Kündigung zugestellt werden muß, denn Sie sind die Vertragspartner!

    Gruß
    Hutsch

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