Antwort
von
nach 16 Stunden
0
hilfreich
Re: VST auf Rechung für UST-befreite Öffentliche Hand
Hallo Uli,
Du mußt in diesem Falle gar nichts machen! Du bist eine GmbH und bist somit Umsatzsteuerpflichtig und mußt diese auch in Deinen Rechnungen ausweisen!
Ich habe mich mal ein bisschen schlau gemacht und habe zu Deinem Fall ein paar Antworten gefunden:
Firmen, die in der Regel für das Gemeinwohl tätig sind, sind von der Umsatzsteuer befreit. Das heißt, sie brauchen bei Rechnungen, die sie selber erstellen, weder die Mehrwertsteuer ausweisen noch diese an das Finanzamt abführen. Bei diesen Gesellschaften ist es aber auch so, dass sie die Vorsteuer aus bei sich eingegangenen Rechnungen nicht geltend machen können! Meine Quelle (bei akademie.de) sagte aber auch, dass solche Unternehmen gerne versuchen, ihre Eingangsrechnungen ohne Umsatzsteuer zu erhalten, weil es für sie dann entsprechend günstiger ist.
Du mußt an Deiner Rechnungsstellung absolut nichts ändern. Du weist darauf hin, dass Du nicht Umsatzsteuerbefreit bist und die Empfänger sich gegebenenfalls die Vorsteuer beim Finanzamt wiederholen müssen (was in der Regel aber nicht geht).
Liebe Grüße