Erstattung von Fluggebühren ?

Von: , 19.04.2010 18:20 Uhr


Ich habe bei flug24.de einen Flug nach Florenz und zurück gebucht. Der Hinflug am 18.4.10 fiel wegen Flugasche aus. Jetzt weigern die sich mir den Rückflug zu erstatten ("weil ja nicht sicher ist, dass der Flug annulliert wird"). Ausserdem wollen Sie 30 EUR als Gebühr einbehalten.

Kann ich etwas dagegen tun ?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erstattung von Fluggebühren ?

    hallo malabarista,
    ich weiß nicht, warum ich als experte für rechtsfragen
    gelte, will mich aber nicht um eine antwort drücken:
    1. es gelten die AGB von flug 24.
    2. der hinflug ist eine kategorie "höhere gewalt" und
    wird in der AGB bestimmt geregelt,
    3. für den rückflug dürftest du die nutzung (so nicht
    durch höhere gewalt -Vulkanasche, ect.- geregelt)
    aufkommen, denn wenn er statt findet ist ein Platz für
    dich reserviert.
    4. die von flug24 wahrscheinlich als bearbeitsgebühr
    verlangte betrag von 30.-euro muß ebenfalls in den AGB
    ausgedruckt sein.

    Ich empfehle nach dem studium der AGB noch den besuch
    einer verbraucherzentrale - möglicherweise wird es auch
    zu sammelklagen von z.b. flug24-geschädigten kommen,
    denen man sich anschließen kann/sollte.

    In der hoffnung ein bischen geholfen zu haben
    Michael Klawitter Ich habe bei flug24.de einen Flug nach Florenz und
    zurück gebucht. Der Hinflug am 18.4.10 fiel wegen Flugasche
    aus. Jetzt weigern die sich mir den Rückflug zu erstatten
    ("weil ja nicht sicher ist, dass der Flug annulliert wird").
    Ausserdem wollen Sie 30 EUR als Gebühr einbehalten.

    Kann ich etwas dagegen tun ?

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Erstattung von Fluggebühren ?

      hallo malabarista,
      ich weiß nicht, warum ich als experte für rechtsfragen
      gelte, will mich aber nicht um eine antwort drücken:
      1. es gelten die AGB von flug 24.
      2. der hinflug ist eine kategorie "höhere gewalt" und
      wird in der AGB bestimmt geregelt,
      Nein: da gibt es keine "Höhere Gewalt" 3. für den rückflug dürftest du die nutzung (so nicht
      durch höhere gewalt -Vulkanasche, ect.- geregelt)
      aufkommen, denn wenn er statt findet ist ein Platz für
      dich reserviert.
      Das ist doch eine verdrehte Welt: ich kann nicht hinfliegen aber soll den Rückflug nutzen , - wie geht das ? 4. die von flug24 wahrscheinlich als bearbeitsgebühr
      verlangte betrag von 30.-euro muß ebenfalls in den AGB
      ausgedruckt sein.

      Das ist sie. Aber auf diese Art und Weise bin ich dann der Einzige, der den finanziellen Schaden durch die Wolke hat, diese Firma verdient noch daran... Ich empfehle nach dem studium der AGB noch den besuch
      einer verbraucherzentrale - möglicherweise wird es auch
      zu sammelklagen von z.b. flug24-geschädigten kommen,
      denen man sich anschließen kann/sollte.

      Gute Idee. Ich werde mal darauf achten. In der hoffnung ein bischen geholfen zu haben
      Michael Klawitter Ich habe bei flug24.de einen Flug nach Florenz und
      zurück gebucht. Der Hinflug am 18.4.10 fiel wegen Flugasche
      aus. Jetzt weigern die sich mir den Rückflug zu erstatten
      ("weil ja nicht sicher ist, dass der Flug annulliert wird").
      Ausserdem wollen Sie 30 EUR als Gebühr einbehalten.

      Kann ich etwas dagegen tun ?

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erstattung von Fluggebühren ?

    Kann leider nix dazu sagen

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Erstattung von Fluggebühren ?

    sorry, da bin ich der völlig falsche ansprechpartner,
    mit Flügen habe ich leider nichts am Hut?!

    stoner Ich habe bei flug24.de einen Flug nach Florenz und
    zurück gebucht. Der Hinflug am 18.4.10 fiel wegen Flugasche
    aus. Jetzt weigern die sich mir den Rückflug zu erstatten
    ("weil ja nicht sicher ist, dass der Flug annulliert wird").
    Ausserdem wollen Sie 30 EUR als Gebühr einbehalten.

    Kann ich etwas dagegen tun ?

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