gesetzliche Unfallversicherung
Von: , 20.04.2010 10:03 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
in dieser Anfrage geht es im Kern darum, ob ein Versicherungsfall (Schulwegunfall) vorliegt:
Ein Schüler, 16 Jahre, wird auf dem Weg zur Schule in der Straßenbahn kurz ohnmächtig, fällt, erleidet eine kleine Platzwunde am Kopf.
Der Bahnfahrer ruft vorsichtshalber den Rettungswagen (obwohl der Schüler das nicht wollte), Notarzt nimmt Schüler mit in die Ambulanz, von wo ihn dann die Eltern abholten.
Die Unfallkasse NRW vertritt den Standpunkt, es liege ein Unfall aus sog. "innerer Ursache" vor und lehnt die Übernahme der entstandenen Kosten ab, was ja auf den ersten Blick auch plausibel ist.
Die Besonderheit dieses Falles liegt jedoch darin, dass jener Schüler "normalerweise" nie ohnmächtig wird, also nicht etwa eine allgemeine Kreislaufschwäche etc. hat. Er hat jahrelang Kampfsport trainiert, betätigt sich in Kletterhallen, hat Tauchkurse absolviert, ohne dass es jemals das geringste Kreislaufproblem gab.
Er ist allerdings von Geburt an ein "Abendmensch", dergestalt dass er abends lange munter und aktiv ist, dafür bis in die späten Morgenstunden schläft, so er dazu die Möglichkeit hat - und darin liegt das Problem:
Er kommt morgens um 6.30 Uhr kaum aus dem Bett, schläft beim Aniehen fast wieder ein, bekommt kein Frühstück runter, ... in der Bahn setzt er sich trotz reichlich freier Sitzplätze nie hin, weil er Sorge hat, sonst wieder einzuschlafen.
Auch an besagtem Morgen war er spät dran, ist, um die Bahn nicht zu verpassen, zur Haltestelle gerannt und dann nach ein paar Minuten Bahnfahrt umgekippt.
Ohne schulische Veranlassung wäre er ganz sicher nicht um 7.20 Uhr bei Kälte, Regen und Dunkelheit mit der Bahn unterwegs gewesen, sondern hätte schlafend im Bett gelegen und keinerlei Kreislaufprobleme gehabt.
Insoweit sehe ich schon einen irgendwie ursächlichen Zusammenhang zwischen Schulbesuch und Unfall/Ohnmacht.
Wie beurteilen Sie die Aussichten einer Klage gegen die Unfallkasse?
Für Ihre Hilfsbereitschaft und Mühe schon im Voraus herzlichen Dank!
LG
sine
