Vergleichsberechnung ALGII oder Kinderzuschlag und Wohngeld

Von: , 20.04.2010 22:15 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

mußte Bedarfsgemeinschaft melden und habe nicht viel aber etwas ALGII ( Hartz4) bekommen. Durch meinen Wiederbewilligungsantrag ist denen aufgefallen, dass ich mit Kinderzuschlag und Wohngeld mehr Geld am Monatsende habe, daher muß ich nun dies beantragen. Abgemeldet wurde ich auch schon, so dass ich ab Mai erstmal ohne Geld dastehe. Nun muß ich mich auch selbst Krankenversichern, was mich sehr ärgert, denn ich bin nicht verheiratet. Ich lebe nur mit dem Vater unserer zwei Kinder zusammen.

Wie hoch darf das Einkommen sein damit ich weiterhin Hartz bekomme und nicht Kinderzuschlag beantragen muß?? Genaue Zahlen zur Berechnung weiter unten im Text. Wäre es von Vorteil, wenn mein Freund etwas weniger verdienen würde??

Kennt sich jemand mit der Entscheidenden Berechnung ob ALGII oder Kinderzuschlag aus ??????

noch einige FAKTEN : 2 Erwachsen
2 Kinder unter 4 Jahren

Warm-Miete 333,33€
Kalt-Miete 233,33€
Bruttoverdienst 1100,00
angerechnetes Einkommen vom Amt
abzüglich Freibeträge 595,82€

Ich habe kein Einkommen, da ich im Babyjahr bin und nur den Mindestsatz von 300€ bekomme.


Vielen, vielen Dank für die Antwort sagt Dany Leischnig

5 Antworten zu dieser Frage

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: Vergleichsberechnung ALGII oder Kinderzuschlag und Wohngeld

        Hallo,

        vielen Dank für Ihre Anfrage. Tut mir Leid, dass ich mich erst jetzt melde.

        Tut mir Leid, die Regeln des Chats erlauben keine konkreten Auskünfte (hier: zur Leistungsberechnung). Im Übrigen darf ich das auch nicht, sondern Rechtsauskünfte obliegen einem Anwalt.

        Darum möchte ich mich eine recht allgemeine Auskunft geben: Grob genommen wollte der Gesetzgeber es so, dass Menschen, vor allem aber Familien mit Kinder, vom Jobcenter wegkommen und hat den Kinderzuschlag eingeführt bzw. die Sätze pro Kind erhöht. Auch das Wohngeld blieb von einer (längst nötigen) Reform nicht verschont.

        Ob eine Antragstellung Erfolgversprechend ist, entscheidet letztlich die Familienkasse und/oder Wohnungsamt.

        Grundsätzlich ist eine Antragstellung auf Kinderzuschlag und Wohngeld erforderlich, wenn die Eltern ihren Bedarf durch Einkommen decken und nur wegen der Kinder hilfebedürftig sind, wovon ich bei Ihnen ausgehe.
        Das Jobcenter kann und muss Sie auffordern, diese Leistungen zu beantragen, da es sich um so genannte vorrangigen Leistungen handelt. Das ist keine Erfindung der Sachbearbeiter.

        Jedoch kann das Jobcenter nicht einfach die Leistungen für Ihre Familie einstellen, so lange kein Ergebnis (also kein Bescheid) vorliegt. Das geht nicht, denn Sie sagen richtig, wovon sollen Sie und die Kinder leben.
        Weiterhin ist auch Ihre Krankenversicherung ungeklärt, wenn eine Familienversicherung über Ihren Partner nicht möglich ist.

        Ich hoffe, ich konnte trotzdem weiterhelfen.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^2: Vergleichsberechnung ALGII oder Kinderzuschlag und Wohngeld

          Danke für die Auskunft, bin nun etwas schlauer.Sie antw. sehr diplomatisch, ja nicht zu viel erzählen. Geht schon in Ordnung, dafür gibts ja di Leute vom Amt.

          Jedenfalls haben die mich schon abgemeldet und daher bekomme ich nichts mehr. Was kann ich in diesem Fall tun???

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^3: Vergleichsberechnung ALGII oder Kinderzuschlag und Wohngeld

            Hallo,

            ich muss mich "diplomatisch" ausdrücken, weil ich die Regeln von wer-weiss-was.de einhalten muss und unser Chat von den Moderatoren gelesen wird. Es kam schon vor, dass meine Beiträge gelöscht oder eine entsprechende Mail bekommen habe, die Regeln einzuhalten. Zum anderen kann und darf ich keine Rechtsauskunft geben (hatte ich bereits geschrieben).

            Ich habe den Anspruch aufgrund Ihrer Angaben kurz hochgerechnet. Es ist so, dass der Anspruch auf Alg II rd. 130 EUR beträgt. Damit würden Sie mit Kinderzuschlag und Wohngeld mehr erhalten, wenn das Einkommen Ihres Partners monatlich nicht stark schwankt.

            Sie können sich den Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld fiktiv hochrechnen lassen. Dafür empfehle ich Ihnen die entsprechenden REchner auf www.biallo.de. Gehen Sie dazu auf den Button "Soziales".

            Sie haben geschrieben, dass Sie 300 EUR Mindestsatz erhalten. Handelt es sich um Mutterschafts- oder Elterngeld?

            Was können Sie tun: Hatte ich auch geschrieben. Sicher können Sie den Sachbearbeiter beim Jobcenter bitten, die Leistungen so lange weiter zu bewilligen, bis über die Anträge entschieden wurde. Das birgt jedoch das Risiko, dass, wenn Sie im besten Falle Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, das Jobcenter sich das GEld für die Zeit der Vorleistung zurückholt. Sie müssen und können jetzt entscheiden, ob Sie das wollen.
            Zum anderen können Sie bei der Familienkasse und beim Wohnungsamt auf schnelle Bearbeitung drängen und jede Woche nachfragen. Das ist zugegeben müsig.
            Ob Sie mit dem Gehalt Ihres Partners, dem Kindergeld und das Eltengeld auskommen können und eine gewisse Zeit überbrücken können, müssen Sie entscheiden. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: Vergleichsberechnung ALGII oder Kinderzuschlag und Wohngeld

        hallo, die Berechnung zwischen ALG II und Kinderzuschlag erfolgt maschinell, die kann ich per Hand nicht so ohne weiteres erstellen.
        Meines Erachtens hat die ARGE aber bei der Berechnung übersehen, dass Sie sich selbst freiwillig krankenversichern müssen. Dies ist dem Bedarf hinzuzurechnen. (falls Sie nicht vor der Elternzeit gearbeitet haben, sonst wären Sie in der Elternzeit bei Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses kostenfrei versichert)
        Sprechen Sie am besten so rasch wie möglich dort vor, um die Sache vor dem 1.5. zu klären.

      • Antwort von nach 28 Tagen 0 hilfreich
        Re: Vergleichsberechnung ALGII oder Kinderzuschlag und Wohngeld

        Sorry, war im Urlaub. Ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen geklärt.

        Gruß,
        Rainer

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