Vergleichsberechnung ALGII oder Kinderzuschlag und Wohngeld
Von: , 20.04.2010 22:15 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
mußte Bedarfsgemeinschaft melden und habe nicht viel aber etwas ALGII ( Hartz4) bekommen. Durch meinen Wiederbewilligungsantrag ist denen aufgefallen, dass ich mit Kinderzuschlag und Wohngeld mehr Geld am Monatsende habe, daher muß ich nun dies beantragen. Abgemeldet wurde ich auch schon, so dass ich ab Mai erstmal ohne Geld dastehe. Nun muß ich mich auch selbst Krankenversichern, was mich sehr ärgert, denn ich bin nicht verheiratet. Ich lebe nur mit dem Vater unserer zwei Kinder zusammen.
Wie hoch darf das Einkommen sein damit ich weiterhin Hartz bekomme und nicht Kinderzuschlag beantragen muß?? Genaue Zahlen zur Berechnung weiter unten im Text. Wäre es von Vorteil, wenn mein Freund etwas weniger verdienen würde??
Kennt sich jemand mit der Entscheidenden Berechnung ob ALGII oder Kinderzuschlag aus ??????
noch einige FAKTEN : 2 Erwachsen
2 Kinder unter 4 Jahren
Warm-Miete 333,33€
Kalt-Miete 233,33€
Bruttoverdienst 1100,00
angerechnetes Einkommen vom Amt
abzüglich Freibeträge 595,82€
Ich habe kein Einkommen, da ich im Babyjahr bin und nur den Mindestsatz von 300€ bekomme.
Vielen, vielen Dank für die Antwort sagt Dany Leischnig
