Gerichtsverfahren gegen Schülerhilfe?

Von: , 22.04.2010 13:14 Uhr

Hallo,
ich habe einen Vertrag mit der Schülerhilfe abgeschlossen, aber innerhalb von 10 Tagen gekündigt, da mein Kind keine Nachhilfe im Vereinbarten Fach bekam, sondern selbst aussuchen durfte, welches Fach es machen wollte. Was von der Lehrkraft auch mündlich bestätigt wurde!

Die Schülerhilfe lässt mich nicht aus dem Vertrag. Ich muss also für das 1/2 Jahr ca 670,- € zahlen. Erst kam ein Inkassobüro, dass die Forderungen geltend machen wollte; dann bekam ich vom Inkassobüro den Hinweis, dass die Schülerhilfe die Angelegenheit abgeschlossen hat und jetzt - 6 Wochen später, kommt eine Zahlungsaufforderung eines Anwalts der Schülerhilfe mit Zinsen über den gesamten Zeitraum. Wenn ich nicht zahle, wird es ein Gerichtsverfahren geben. Es kann doch nicht im Sinne unserer Gesetzgebung sein, dass man einen Vertrag hat, an den sich die Schülerhilfe nicht hält und man trotzdem dafür zahlen muss!

Wer hat schon Erfahrungen mit der Schülerhilfe gemacht und das Gerichtsverfahren auch gewonnen? Laut Aussage des Anwalts der Schülerhilfe hat es bisher nämlich nur wenige Gerichtsverfahren gegen die Schülerhilfe gegeben, die alle von der Schülerhilfe gewonnen wurden.

Danke schon mal für eure Antworten!

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gerichtsverfahren gegen Schülerhilfe?

    Tut mir leid aber da kann ich leider nicht weiterhelfen. sorry

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Gerichtsverfahren gegen Schülerhilfe?

    Sorry,kann dir da leider auch nich helfen,aber wenn du nachweisen kannst,das du fristgerecht gekündigt hast...frag doch mal bei`nem richtigen anwalt nach

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Gerichtsverfahren gegen Schülerhilfe?

      Sorry,kann dir da leider auch nich helfen,aber wenn du
      nachweisen kannst,das du fristgerecht gekündigt hast...frag
      doch mal bei`nem richtigen anwalt nach
      - Hab ich schon. Der meinte auch, dass man diesen Vertrag nicht kündigen kann. Verträge, die nicht im Internet oder als Haustürgeschäft abgeschlossen wurden, haben nämlich kein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Das war mir bis dahin auch völlig neu.
      Deswegen wollte ich ja mal nachfragen, ob es schon Gerichtsverfahren mit der Schülerhilfe gab, bei denen der Kunde gewonnen hat.

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Gerichtsverfahren gegen Schülerhilfe?

        ja aber, hab ich nicht auch, wenn ich im geschäft einen vertrag abgeschlossen hab, ein rücktrittsrecht, innerhalb einer bestimmten zeit?
        ausserdem...670,- euro für ein halbes jahr????is das nich bissl arg teuer?

  3. Antwort von nach 130 Tagen 0 hilfreich
    Re: Gerichtsverfahren gegen Schülerhilfe?

    Hallo,
    tut mir leid, zu spät gesehen und kann leider nicht so richtig weiterhelfen.
    Ich würde mich am Gericht von einem Rechtspfleger beraten lassen. Die können meistens eine erste Einschätzung geben.
    Danke cg

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