Brandschaden- Haftungsausschuß der Versicherung

Von: , 26.04.2010 14:32 Uhr


Ein Freund hat einen hohen Gebäudebrandschaden.
(100.000 €)
Ursache: noch zu heiße Grillkohle in die Mülltonne.

Ist das grob fahrlässig und die Versicherung wird wahrscheinlich nicht dafür aufkommen???

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Minuten 0 hilfreich
    Re: Brandschaden- Haftungsausschuß der Versicherung

    Sorry, ist nicht mein Thema, ich bin Krankenversicherungsspezialist.

    Viele Grüße

    Merci

  2. Antwort von nach 7 Minuten 0 hilfreich
    Re: Brandschaden- Haftungsausschuß der Versicherung

    Hallo Doberhund,

    kommt drauf an bei welcher Gesellschaft er versichert ist. Bei unserem Versicherungspartner ist grobe Fahrlässigkeit mitbversichert.

    Gruß
    Lohmes

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Brandschaden- Haftungsausschuß der Versicherung

    Ja Natürlich. Ich gehe davon aus , das die Tonne aus Plastik war und dadurch zum Brand die Uesache gebildet hat, dann ist das Grob Fahrlässig. Mfg

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Brandschaden- Haftungsausschuß der Versicherung

    Das werden Sie in jedem Fall versuchen, wegen Mitschuld (Fahrlaessigkeit,ob grob oder nicht ist hier weniger relevant)abzulehnen.

  5. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Brandschaden- Haftungsausschuß der Versicherung

    Ja das wird so sein
    [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Brandschaden- Haftungsausschuß der Versicherung

    Hallo, die Frage kann man nicht so ohne weiteres beantworten. Sollte eine Schadensregulierung erfolgen, wird diese an der Höhe des Verschulden bemessen. Oft landen solche Schadensfälle vor Gericht.
    MfG firefox

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Brandschaden- Haftungsausschuß der Versicherung

      Danke für die schnelle Antwort.

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Brandschaden- Haftungsausschuß der Versicherung

    Diese Frage lässt sich so nicht beantworten. Wurde wirklich "heiße" Grillkohle in die Mülltonne geschüttet? Oder ging er nach einem Tag davon aus, die Kohle ist kalt und er hat sie rein geschüttet? Das erste könnte fast Vorsätzlich sein, das andere nur Fahrlässig.

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