Gilt die Rückstellung der Einschulung als Sitzenbleiben?

Von: , 26.04.2010 22:53 Uhr


Mein Sohn wird am 14.Juli 6 Jahre alt und ist somit für die Schuleinschreibung ein Muß-Kind (in Bayern). Das Schulspiel allerdings zeigte einige Defizite und die Empfehlung der ausführenden Lehrerin lautet, unseren Sohn für ein Jahr in eine SVE zu schicken. Damit verbunden wäre allerdings die Rückstellung der Einschulung. Meine Frage diesbezüglich : Gilt diese Rückstellung als Sitzenbleiben? Und wie oft darf man in der Schullaufbahn Sitzenbleiben?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gilt die Rückstellung der Einschulung als Sitzenbleiben?

    Hallo,
    nein, die Rückstellung gilt nicht als Sitzenbleiben! Und ich empfehle auch generell
    eine spätere Einschulung bei Jungen, habe auch beide Kinder erst mit knapp 7
    eingeschult und beste Erfahrungendamit gemacht!
    Was ist eine SVE - eine Vorklasse?
    Bei uns in Hessen ist es so, dass ein Muss-Kind erstmal eingeschult werden muss
    und dann nach ein paar Wochen der Beobachtung in deine Vorklasse geschickt
    wird.
    Man kann in der Grundschule einmal sitzenbleiben, allerdings gibt es beim
    zweiten Mal die Möglichkeit, ein Kind freiwillig auf eigenen Wunsch mitten im
    Schuljahr herunter zu stufen!
    Ich hoffe, ich konnte Ihr Problem klären?
    Schöne Grüße
    N.Bals

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gilt die Rückstellung der Einschulung als Sitzenbleiben?

    nein, soviel ich weiß, gilt die Rückstellung nicht als Sitzenbleiben. Wie oft man während der gesamten Schullaufbahn sitzenbleiben darf weiß ich allerdings auch nicht.

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