Gilt die Rückstellung der Einschulung als Sitzenbleiben?
Von: , 26.04.2010 22:53 Uhr
Mein Sohn wird am 14.Juli 6 Jahre alt und ist somit für die Schuleinschreibung ein Muß-Kind (in Bayern). Das Schulspiel allerdings zeigte einige Defizite und die Empfehlung der ausführenden Lehrerin lautet, unseren Sohn für ein Jahr in eine SVE zu schicken. Damit verbunden wäre allerdings die Rückstellung der Einschulung. Meine Frage diesbezüglich : Gilt diese Rückstellung als Sitzenbleiben? Und wie oft darf man in der Schullaufbahn Sitzenbleiben?
