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Re: Berufsunfähigkeit mit vereinfachten Gesundheitsfragen
Muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit
vereinfachten Gesundheitsfragen, seinen Bluthochdruck angeben,
auch wenn in den Gesundheitsfragen nicht danach gefragt wurde?
Hallo,
ich würde den Text der Fragen genau lesen und nur das beantworten, was auch gefragt wird. Wenn nicht nach sonstigen Beschwerden oder Krankheiten gefragt wird, würde ich nichts angeben.
Wenn gefragt wird, dann bitte angeben, sonst ist es Versicherungsbetrug bzw. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, dann hätten Sie im Ernstfall evt. umsonst bezahlt.
mfg
Martin Alber