Berufsunfähigkeit mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 27.04.2010 16:19 Uhr


Muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen, seinen Bluthochdruck angeben, auch wenn in den Gesundheitsfragen nicht danach gefragt wurde?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 0 hilfreich
    Re: Berufsunfähigkeit mit vereinfachten Gesundheitsfragen

    Hallo asnaeb,
    nun es steht bestimmt der begriff erkrankung oder beschwerden bzw medikamente in den vereinfachten fragen,darunter fällt dann eben alles
    Lg

      • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 12 Minuten 0 hilfreich
        Re: Berufsunfähigkeit mit vereinfachten Gesundheitsfragen


        Muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit
        vereinfachten Gesundheitsfragen, seinen Bluthochdruck angeben,
        auch wenn in den Gesundheitsfragen nicht danach gefragt wurde?
        Hallo,
        nein, nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen muß der Versicherungsnehmer ausschließlich die Gesundheitsfragen beantworten. Er muß keine Informationen liefern , nach denen nicht gefragt wird.

        • Antwort von Thomas Kliem nach 33 Minuten 0 hilfreich
          Re: Berufsunfähigkeit mit vereinfachten Gesundheitsfragen

          Hallo,

          dazu müsste ich wissen, wie die Fragen genau formuliert sind.

          Beste Grüße

          Thomas Kliem

                • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
                  Re: Berufsunfähigkeit mit vereinfachten Gesundheitsfragen

                  Hallo,

                  nein...es müssen immer nie gestellten fragen beantwortet werden. Und auch immer nur für
                  den angegebenen Zeitraum (in der regel 5 Jahre).

                  Aber bitte beachten sie die abstrakte Verweisung! Dies bedeutet das sie auch bei
                  anerkannter berufsunfähigkeit in einen anderen Beruf verwiesen werden können!

                  Viele grüße



                  Muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit
                  vereinfachten Gesundheitsfragen, seinen Bluthochdruck angeben,
                  auch wenn in den Gesundheitsfragen nicht danach gefragt wurde?

            • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
              Re: Berufsunfähigkeit mit vereinfachten Gesundheitsfragen

              Wie lautet die genaue Fragenstellung? Muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit
              vereinfachten Gesundheitsfragen, seinen Bluthochdruck angeben,
              auch wenn in den Gesundheitsfragen nicht danach gefragt wurde?

            • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 15 Stunden 0 hilfreich
              Re: Berufsunfähigkeit mit vereinfachten Gesundheitsfragen


              Muss man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit
              vereinfachten Gesundheitsfragen, seinen Bluthochdruck angeben,
              auch wenn in den Gesundheitsfragen nicht danach gefragt wurde?
              Hallo,
              ich würde den Text der Fragen genau lesen und nur das beantworten, was auch gefragt wird. Wenn nicht nach sonstigen Beschwerden oder Krankheiten gefragt wird, würde ich nichts angeben.
              Wenn gefragt wird, dann bitte angeben, sonst ist es Versicherungsbetrug bzw. vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, dann hätten Sie im Ernstfall evt. umsonst bezahlt.
              mfg
              Martin Alber

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