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Re: recht fahrendes gewerbe
Hallo, muß ich als Auslieferungsfahrer ein
Gewerbe(Kleingewerbe) anmelden oder kann ich es unter
fahrendes Gewerbe ohne Gewerbekarte laufen lassen? Und wie
verhält es sich mit der Steuer? Danke im voraus für Ihre
Antwort.
Ich habe einen Auszug im Internet gefunden, der vielleicht weiter hilft. Ansonsten würde ich die zuständigen Behörden um Hilfe bitten!!!
Zitat aus dem Internet:
Kleingewerbe oder Gewerbe - was sind die Vorteile und Nachteile ?
⇒ Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen. Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht. Die Nichtausweisung hat zur Folge dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dies lohnt sich also nur dann wenn man weder zur Existenzgründung noch sonst hohe laufende Kosten hat, von der man sonst die Umsatzsteuer abziehen könnte. Ein grosser Vorteil bei der Wahl des Kleingewerbe ist, daß die ständigen Meldungen ans Finanzamt entfallen (Turnus nach Umsatz entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich). Das spart Zeit, Geld und Nerven - insbesondere muss man sich jedoch nicht mit Zweifelsfragen ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer abzuführen ist, auseinandersetzen (bspw. ist Google Adsense ein ewiger Streitfall).