recht fahrendes gewerbe

Von: , 29.04.2010 10:16 Uhr

Hallo, muß ich als Auslieferungsfahrer ein Gewerbe(Kleingewerbe) anmelden oder kann ich es unter fahrendes Gewerbe ohne Gewerbekarte laufen lassen? Und wie verhält es sich mit der Steuer? Danke im voraus für Ihre Antwort.

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
    Re: recht fahrendes gewerbe

    Hallo, muß ich als Auslieferungsfahrer ein
    Gewerbe(Kleingewerbe) anmelden oder kann ich es unter
    fahrendes Gewerbe ohne Gewerbekarte laufen lassen? Und wie
    verhält es sich mit der Steuer? Danke im voraus für Ihre
    Antwort.
    kann ich dir leider nicht weiterhelfen, keine ahnung. sorry.

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: recht fahrendes gewerbe

      Danke troztdem für deine mühe

  2. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: recht fahrendes gewerbe

    Hallo, muß ich als Auslieferungsfahrer ein
    Gewerbe(Kleingewerbe) anmelden oder kann ich es unter
    fahrendes Gewerbe ohne Gewerbekarte laufen lassen? Und wie
    verhält es sich mit der Steuer? Danke im voraus für Ihre
    Antwort.
    Ich habe einen Auszug im Internet gefunden, der vielleicht weiter hilft. Ansonsten würde ich die zuständigen Behörden um Hilfe bitten!!!

    Zitat aus dem Internet:
    Kleingewerbe oder Gewerbe - was sind die Vorteile und Nachteile ?
    ⇒ Die sogenannte Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen einschl. der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr insgesamt 17500 Euro nicht uebersteigen. Nur als Kleinunternehmer hat man die Wahl, ob man Umsatzsteuer ausweisen möchte oder nicht. Die Nichtausweisung hat zur Folge dass man keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Dies lohnt sich also nur dann wenn man weder zur Existenzgründung noch sonst hohe laufende Kosten hat, von der man sonst die Umsatzsteuer abziehen könnte. Ein grosser Vorteil bei der Wahl des Kleingewerbe ist, daß die ständigen Meldungen ans Finanzamt entfallen (Turnus nach Umsatz entweder jährlich, quartalsweise oder monatlich). Das spart Zeit, Geld und Nerven - insbesondere muss man sich jedoch nicht mit Zweifelsfragen ob und in welchem Umfang Umsatzsteuer abzuführen ist, auseinandersetzen (bspw. ist Google Adsense ein ewiger Streitfall).

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: recht fahrendes gewerbe

      Danke für deine Antwort.Werd mich wohl ans Amt wenden, da mein einkommen nicht annähernd so hoch sein wird.

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: recht fahrendes gewerbe

    Hallo, muß ich als Auslieferungsfahrer ein
    Gewerbe(Kleingewerbe) anmelden oder kann ich es unter
    fahrendes Gewerbe ohne Gewerbekarte laufen lassen? Und wie
    verhält es sich mit der Steuer? Danke im voraus für Ihre
    Antwort.
    Hallo,Rene,tut mir leid,kann da aber nicht weiterhelfen,sorry!

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: recht fahrendes gewerbe

    Hallo, tut mir sehr leid.
    Mit diesen Dingen kenne ich mich nicht wirklich aus. Die Frage beantwortet sich eigentlich von alleine. Auslieferungsfahrer als Angestellter oder selbständig?? Bei einer selbständigen Tätigkeit denke ich das eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

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