Antwort
von
nach 15 Stunden
0
hilfreich
Re: Nebenkosten
Hallo Ingo,
das einzige was hier doppeltgemoppelt scheint, sind die Reinigungskosten der Heizung, das macht die Heizungsfirma normalerweise während der Wartung mit. Sie müssen sich die Rechnungen vorlegen lassen um zu sehen, ob das ein separates Unternehmen gemacht hat. In diesem Fall sind auch diese Kosten innerhalb der Heizkostenabrechnung, nach den Regeln der Heizkostenverordnung, umlagefähig.
Gruß
Weschdl
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]