Nebenkosten

Von: , 01.05.2010 18:03 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
auf meiner NK Abr. stehen folgende Punkte:
Kehrgebühren, Immissionsmessung, Wartungskosten Heizung, Abrechnungsservice, Reinigungskosten Heizung- ist da nicht was "doppelt-gemoppelt" ???
Gruß Ingo

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 40 Minuten 0 hilfreich
    Re: Nebenkosten

    kann ich so nicht sagen, da ich die rechnungen nicht gesehen hab - einfach die rechnungen einsehen - dazu hat man als mieter das recht - da sieht man ob was doppelt ist. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkosten

      Vielen Dank- gruß Ingo

  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nebenkosten

    Hallo Ingo,

    ich gehe davon aus, dass Ihre Aufstellung über die Nebenkosten nur einen Teil dieser Abrechnung beinhaltet.
    Zur umlegbaren Nebenkostenabrechnung gehören nämlich:
    1. Grundsteuer.
    2. Straßenreinigung.
    3. Grundgebühren für Wasser+Abwasser
    4. Kaminfeger(Reinigen+Emmisionsmessung).
    5. Haussachversicherung.
    6. Haushaftpflichtversicherung.
    7. Kabelfernsehen(falls vorhanden)
    8. Strom für Hauslicht
    9. Aufzugsgebühren(falls vorhanden)
    10.Heizungskosten Verbrauch
    11.Heizungswartung.
    12.Wasserverbrauch+Abwasserverbrauch
    13.Hausmeister(falls vorhanden)
    14.Kehrgebühren+Schneeräumen
    15.Niederschlag Hausdach nach m²
    16.Sonstige?
    Allerdings ist mir das mit den Wartungs- und Reinigungskosten für die Heizung nicht ganz klar.
    Da sollten Sie einmal bei dem Vermieter nachfragen.
    Was den Abrechnungsservice betrifft, das muss vorher so vereinbart sein, denn ich rechne mit meinen Mietern persönlich ab und da entfällt dieser Service.
    Ansonsten kann ich hier keine Unregelmäßigkeiten zu Ihrem Nachteil erkennen.

    Herzliche Grüße sendet Ihnen

    Heinz Brassel [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nebenkosten

    Hallo Ingo,
    das einzige was hier doppeltgemoppelt scheint, sind die Reinigungskosten der Heizung, das macht die Heizungsfirma normalerweise während der Wartung mit. Sie müssen sich die Rechnungen vorlegen lassen um zu sehen, ob das ein separates Unternehmen gemacht hat. In diesem Fall sind auch diese Kosten innerhalb der Heizkostenabrechnung, nach den Regeln der Heizkostenverordnung, umlagefähig.
    Gruß
    Weschdl [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkosten

      Vielen Dank- gruß Ingo

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Nebenkosten

    Wie schon gesagt, wenn, dann die Reinigung der Heizung, das passiert normalerweise während der Wartung.
    Gruß [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Nebenkosten

      Vielen Dank- wie sieht das mit den Abrechnungskosten eines externen Unternehmens aus?? Umlagefähig?? Sind immerhin pro Wohneinheit € 149.- !!! Gruß

      • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Nebenkosten

        Prinzipiell JA. Umlagefähig. Allerdings scheint mir das für das reine Abrechnen ein wenig hoch. Sind da evtl. Miet- oder Wartungsgebühren für Wasserzähler und/oder Heizkostenverteiler enthalten? Dann klingt das alles recht glaubhaft. Genaues könnte ich nur sagen, wenn ich die Abrechnung sehe.
        Gruß
        Weschdl Vielen Dank- wie sieht das mit den Abrechnungskosten eines
        externen Unternehmens aus?? Umlagefähig?? Sind immerhin pro
        Wohneinheit € 149.- !!! Gruß

        • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Nebenkosten

          Hallo,
          gib mir Deine E-Mail-Adresse und ich schicke es Dir als Anhang! gruß Ingo

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