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Re: Ab wieviel Uhr darf Gartenarbeit durchgeführt werden?
Ich antworte mal mit einem offiziellen Zitat:
"Zur Umsetzung der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments hat die Bundesregierung eine neue Lärmschutzverordnung erlassen. Damit gibt es für Geräte und Maschinen, die beim Bau (z.B. Baustellenbandsägemaschinen, Vibrationsstampfer, Kompressoren) oder im Wohnbereich (z.B. Rasenmäher, Heckenscheren, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider, Schredder) eingesetzt werden, neue Lärmschutzvorgaben.
So dürfen Geräte und Maschinen nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer CE-Kennzeichnung im Sinne der Richtlinie 2000/14/EG versehen sind. (Eine vollständige Auflistung aller Geräte und Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, findet sich im Anhang der VO.)
Außerdem gibt es neue Betriebsregelungen. Sie sehen vor, dass die genannten Geräte und Maschinen in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nicht in der Zeit von 20.00 Uhr–7.00 Uhr betrieben werden dürfen. Zusätzlich dürfen Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsauger nicht in der Zeit von 7.00 Uhr–9.00 Uhr, 13.00 Uhr–15.00 Uhr und 17.00 Uhr–20.00 Uhr betrieben werden (Ausnahme: besonders geräuscharme Geräte und Maschinen, die mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen nach Art.8 der Verordnung Nr.1980/2000/EG gekennzeichnet sind). Von diesen Einschränkungen können die zuständigen Landesbehörden im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Außerdem sind Sonderregelungen für von den einzelnen Bundesländern als empfindlich eingestufte Gebiete möglich. Die Verordnung ist am 6. September 2002 in Kraft getreten und hat die verschiedenen bisher maßgeblichen Regelungen (u.a. Rasenmäher- und Baumaschinenlärmverordnung) abgelöst. Die neuen Betriebsregelungen gelten auch für Geräte und Maschinen, die erstmals vor dem 6. September 2002 in Betrieb genommen worden sind. Verstöße gegen die Betriebsregelungen können als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden."
Also: von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr von Mo - bis Freitag, falls nicht im jeweiligen Bundesland abweichende Regeln gelten, etwa für reine Wohngebiete.
Gruß
Wolf88