Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

Von: , 04.05.2010 12:19 Uhr


Habe mal eine Frage zum Versicherungswechsel bei Halterwechsel.
Mein Auto ist von anfang an auf meine Mutter zugelassen, da mein altes Auto auch auf sie zugelassen war, wegen umweltprämie letztes jahr, musste das dann auch so bleiben.
Bisher war das Auto irgendwie auch über sie versichert, und war mit ner guten SFK bei nur 30% irgenwie über meine Mutter versichert, was sie nun aber geändert hat und das Auto nun mit meiner SFK 8 versichert ist. Habe die Rechnung letzte Woche bekommen und sehe nicht ein so viel zu zahlen, habe im Internet mal nach Angeboten gesucht, und siehe da, bei einer anderen Versicherung würde ich bei der gleichen SFK statt 780 eur/jährlich nur noch 415 eur/jährlich zahlen.
jetzt endlich zu meiner frage, wie ist das nun wenn wir das Auto auf mich übertragen, ich also neuer halter bin, dann kann ich doch die versicherung ohne probleme wechseln, oder?
und wie ist das dann mit meiner SFK?
ich hoffe ich konnte mich jetzt gut und verständlich ausdrücken, bin etwas durcheinander im versicherungsdschungel;-)

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

    beim Wechsel kann man in eine andere Vers. wechseln....

    benötigen Sie noch ein Angebot von mir?? vielleicht komme ich ja auch an das Angebot des Mitbewerbers ran...?!

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Versicherungsfachmann
    Thomas Wolter
    _________________________________________________

    SIGNAL IDUNA Gruppe
    Agentur Thomas Wolter
    Anna-Seghers-Str. 125
    28279 Bremen

    Öffnungszeiten:
    Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
    und nach Vereinbarung

    Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
    Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
    Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

    www.thomas-wolter.eu
    [E-Mail-Adresse entfernt]

    Agentur im Hause PETRA THIEL Immobilien
    Hauptstr. 64
    28865 Lilienthal
    Telefon: 04298-4653654
    [E-Mail-Adresse entfernt]

    Öffnungszeiten:
    Mi. + Fr. 10 - 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Registrierungsnummer D-T9YL-TXO5O-33
    Zuständige Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.,
    Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: (01805) 00585-0 (14 Cent/Min. aus dem
    deutschen Festnetz, höchstens 0,42EUR/Min. aus Mobilfunknetzen),
    www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org.

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

      ja was brauchen Sie denn für ein Angebot? habe ja noch nichts abgeschlossen, bin also für Angebote offen;-)

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

        Herstellerschlüssel HSN
        Typschlüssel TSN
        (beides auf dem Fahrzeugschein Seite 2 ganz oben!)
        Kilometer/Jahr
        Erstzulassung
        bewohnen Sie Eigentum
        Beruf
        %e vom Vorversicherer





        ja was brauchen Sie denn für ein Angebot? habe ja noch nichts
        abgeschlossen, bin also für Angebote offen;-)

        • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

          Herstellerschlüssel HSN 8004
          Typschlüssel TSN afw
          (beides auf dem Fahrzeugschein Seite 2 ganz oben!)
          Kilometer/Jahr zwischen 8 und 10T
          Erstzulassung 03.03.09
          bewohnen Sie Eigentum nein
          Beruf drogistin
          %e vom Vorversicherer SFK 8 55% und 50%





          ja was brauchen Sie denn für ein Angebot? habe ja noch nichts
          abgeschlossen, bin also für Angebote offen;-)

              • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
                Re^5: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

                wünsche Sie auch eine Kaskoversicherung??

                Teilkasko oder Vollkasko!

                • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
                  Re^6: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

                  wünsche Sie auch eine Kaskoversicherung??

                  Teilkasko oder Vollkasko!
                  vollkasko, da das auto ja grad mal ein jahr alt ist!

                • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
                  Re^7: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

                  Ihre Postleitzahl benötige ich leider auch noch...!

                  Danke [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

                • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
                  Re: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

                  Hallo,

                  erst Mal super, dass Du schon Versicherungen verglichen hast!
                  Wenn Du das über financescout24.de gemacht hast, dann hast Du
                  bestimmt die Prämie von HUK24 als günstigstes herausbekommen,
                  oder?
                  So für einen sofortigen Versicherungswechsel ("außerordentliche
                  Kündigung" für dieses Jahr) musst Du folgendes machen: Das Auto
                  muss abgemeldet werden, um dann auf Dich angemeldet zu werden,
                  nur dann kannst Du den Halterwechsel bzw. den
                  Versicherungswechsel vornehmen. Beachte jedoch dass dann
                  zusätzliche An- und Abmeldegebühren auf Dich zukommen, weil Du
                  dann auch neue Nummernschilder brauchst (um die 120,-€ mit An-,
                  abmelden und neue Schilder)!
                  Solltest Du abwarten möchten bis Du eine "ordentliche" Kündigung
                  machen kannst, dann musst Du bis 31.11.2010 die jetzige
                  Versicherung kündigen und schließt für 2011 die neue ab ohne das
                  Auto an und wieder ab zu melden. Die SF8 kann Dir Deine Mutter,
                  wenn sie das auch möchte, schriftlich übertragen. Dazu gibt es
                  ein extra Formular, das du bei der jeweiligen Versicherung
                  runterladen, ausfüllen und zuschicken musst. Sollte Deine Mama
                  die SF8 (in 2011 ist es dann SF9) behalten möchten, dann
                  könntest Du selbst (wenn Du über 25 Jahre alt bist und Dein
                  Führerschein älter als 2 Jahre ist) mit SF1/2 anfangen. dazu
                  berechne bitte selbst nochmal die Prämie:

                  http://www.financescout24.de/versicherungen/kfz-
                  versicherung.aspx

                  Wieso hast Du denn letzte Woche eine Rechnung bekommen und nicht
                  Anfang des Jahres? Hat Deine Versicherung vielleicht die Prämie
                  erhöht? Wenn ja, dann hättest Du auch Recht auf eine Kündigung
                  noch in diesem Jahr!! Dafür musst Du aber eine Frist nach Erhalt
                  der neuen Rechnung einhalten (schau Mal im Schreiben nach, ganz
                  zum Schluss muss eine Belehrung darüber stehen)!!

                  Ich hoffe es war eine gute Antwort für Dich dabei.

                  Bei weiteren Fragen gerne nochmal melden.

                  Lieben Gruß

                  Vita

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^2: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

          hallo,

          also bis zum 28.2. lief das Auto auf die Proezente meiner Mutter (30%), da meine Mutter aber auch nen Wagen hat, hat sie das geändert, das ihr wagen mit ihren 30% versichert sind, und ich meine wieder bekommen habe. bin von anfang an, seitdem ich den Führerschein habe (2002) als Fahrerin eingetragen, ist das dann trotzdem notwendig, mit diesem Formular?
          Deswegen hab ich erst jetzt die Rechnung bekommen, was ich immer noch sehr lange finde, für ein bisschen rechnen... Habe auch gelesen das ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht habe, aber ich dachte, da es ja ein bestehender Vertrag ist, und kein neuer, das ich dann nicht einfach so ausserordentlich kündigen kann.
          Muss ich das Auto an und abmelden, reicht nicht ein ummelden? Weil die Kennzeichen würde ich auch gerne behalten, oder ist sonst ein Versicherungswechsel nicht möglich?

  2. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re^3: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

    hallo,

    also bis zum 28.2. lief das Auto auf die Proezente
    meiner Mutter (30%), da meine Mutter aber auch nen Wagen hat,
    hat sie das geändert, das ihr wagen mit ihren 30% versichert
    sind, und ich meine wieder bekommen habe. bin von anfang an,
    seitdem ich den Führerschein habe (2002) als Fahrerin eingetragen,
    ist das dann trotzdem notwendig, mit diesem Formular?
    Deswegen hab ich erst jetzt die Rechnung bekommen, was
    ich immer noch sehr lange finde, für ein bisschen
    rechnen... Habe auch gelesen das ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht
    habe, aber ich dachte, da es ja ein bestehender Vertrag ist, und
    kein neuer, das ich dann nicht einfach so ausserordentlich
    kündigen kann.
    Muss ich das Auto an und abmelden, reicht nicht ein
    ummelden? Weil die Kennzeichen würde ich auch gerne behalten,
    oder ist sonst ein Versicherungswechsel nicht möglich?
    Hallo,

    also entweder hat Deine Mutter die SF8 ODER Du, beide
    geht nicht, egal wie lange Du im Vertrag schon mitdrin
    stehst!! Wenn Deine Mutter ihre Prozente an Dich
    überträgt, dann "verliert" sie sie und muss selbst von
    Anfang an neu SF sammeln! Das lohnt sich für sie gar
    nicht, wenn sie selbst ein Auto versichern möchte. Das
    Dein Wagen auf Dich zugelassen ist bedeutet für die
    Versicherung leider nichts, denn die SF kann immer nur
    der Versicherungsnehmer sammeln und der Halter könnte
    dann höchstens die SF von dem Versicherungsnehmer
    bekommen, der allerdings dann leider seine SF dadurch
    verliert!

    So wie ich das sehe möchte Deine MUtter bestimmt ihre
    SF behalten und Du hast dann einfach SF1/2 wenn Du noch
    nie eine Versicherung auf Deinen Namen laufen hattest
    also lohnt sich auch kein An- und Abmelden und ein
    Versicherungswechsel ist wohl das beste für Deinen
    Wagen. Beachte aber, dass Du Deine Prämie mit der
    richtigen SF berechnest und abschließt, denn die
    Versicherung prüft das ganz genau und stuft Dich wenn
    Du unrechtmäßig eine höhere SF angegeben hast einfach
    in die richtige SF ein. Rechne am Besten nochmal mit
    SF1/2 aus und nimm dann einfach das günstigste.

    Wieso konnte Deine Mutter denn zum Februar irgendetwas
    an ihrer Versicherung ändern? Hat sie ein neues Auto
    gekauft? Wie konnte sie die Versicherung für Deinen
    Wagen einfach so mitten im Jahr beenden? Wie ist denn
    dann Dein Auto jetzt versichert und wer hat das
    ausgerechnet?

    Sorry, dass ich so viel frage, aber um das Beste aus
    der Sache für Dich raus zu holen brauche ich mehr
    Infos.

    Gruß

    Vita

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re^4: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

    Keine ahnung warum sie das gemacht hat, das auto is ja von anfang auf sie gemeldet und als zweitwagen angemeldet, deswegen verstehe ich nicht wie das sein kann, das sie ihre sf verliert, sie hat ja ihren wagen mit 30% versichert und meinen jetzt halt auf 55%.
    und sie hat die versicherung nicht beendet, sondern die sf gewechselt, bisher war mein wagen mit den 30% und ihr wagen mit 50% oder so, keine ahnung:-(

  4. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re^4: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

    ach ja, soweit ich weiß, hat meine mutter auch die sfk von meinem opa damals übernommen, und sie meinte ich könnte die sfk8 von ihr jetzt übernehmen ohne das sie einen nachteil hat

  5. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re^5: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

    ach ja, soweit ich weiß, hat meine mutter auch die sfk von
    meinem opa damals übernommen, und sie meinte ich könnte die
    sfk8 von ihr jetzt übernehmen ohne das sie einen nachteil hat
    Ok super! Das heißt deine Mama hat ZWEI SFs. Dann lass dir eine
    davon, von ihr übertragen und versichere dein Auto von nun an
    auf dich ohne es ab und wieder an zumelden. Dann musst du die
    Kündigungsfrist, die in den aktuellen Schreiben steht
    einhalten. Ich weiß leider nicht, wann du die Versicherung
    abgeschlossen hast aber es sind meist 14 Tage Widerrufsrecht
    nach Eingang des Schreibens bei dir. Meiner Erfahrung nach hat
    HUK24 die besten Tarife bzw. das beste Preis-Leistungs-
    Verhältnis und erlaubt auch das übertragen von SFs.
    Noch ein Tipp: deine Mama kann dir nur so viele SFs übertragen
    wie dein Führerschein gültig ist, also wenn du z.B. seit 4
    Jahren Führerschein hast, dann kann sie dir keine SF8
    übertragen sondern nur für deine 4 Jahre Führerschein.
    Wie und vor allem warum sie das so gemacht hat verstehe ich
    leider immer noch nicht und hoffe, dass dir meine Tipps
    trotzdem irgendwie helfen.
    Ganz schön kompliziert alles, aber das machst du jetzt ein für
    alle Mal und hast dann Ruhe ;)

  6. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

    Hallo und guten Tag,

    bei einem Halterwechsel kann auch problemlos ein Versicherungswechsel durchgeführt werden.

    Selbst auf die Gefahr dass ich mich wiederhole (in meinem Profil ist es auch nachzulesen), ich werde künftig keinerlei Anfragen beantworten die anonym gestellt werden.
    Ein klein wenig Höflichkeit kann man ja wohl erwarten wenn man hier für lau seine Zeit vertrödelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Horst Heydeck

    _________________________________________________
    Heydeck & Partner
    - Jutta Heydeck, Horst Heydeck -
    Hellegrund 28
    31195 Lamspringe - Niedersachsen -
    Tel.: 05183 - 2187
    Fax: 05183 - 5463
    E-Mail: [E-Mail-Adresse entfernt]
    www.versicherungen-check-24.de
    Versicherungsmakler mit Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO
    Zuständige Aufsichtsbehörde:
    Industrie und Handelskammer Hannover,
    Schiffgraben 49, 30175 Hannover
    Registrierungsnummer: D - QF5F-KYTPJ-95

    Schlichtungsstellen.
    Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
    www.versicherungsombudsmann.de
    Für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
    Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
    Kronenstr. 13, 10117 Berlin
    www.pkv-ombudsmann.de

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

    Hallo und schönen Tag auch,

    selbst verständlich kann man bei einem Halter und VN Wechsel den Vorvertrag kündigen. Der Rabatt kann auch bei jeder anderen Versicherung übertragen werden. Sie können ja noch einmal einen Vergleich auf unserer Seite http://www.saw-assekuranz.de/versicherungsvergleichs... rechnen.

    MfG

    Stephan Brückner

  8. Antwort von nach 12 Tagen 0 hilfreich
    Re: Kfz Halterwechsel, Versicherungwechsel?

    Hallo,
    ein Halterwechsel macht einen VN-Wechsel möglich.
    Inwieweit und in welcher Höhe der SFR dabei übertragbar ist, kann nur in Kenntnis weiterer Daten gesagt werden - auch gibt es hierbei erhebliche Unterschiede zw. den Versicherern und Tarifen.
    Bei Bedarf kontaktiere mich bitte direkt, alle Daten stehen auf meine HP im Impressum.

    VG Jens
    www.jens-sternberg.de

    Jetzt auf diese Frage antworten.