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Re: krank während urlaubs nach probezeitkündigung
Hallo,
sind Sie sich sicher dass Ihr Urlaubsanspruch exakt zwei Wochen abedeckt? Im Normalfall entspricht das einem Beschäftigungszeitraum von ca. 4 Monaten.
Eine Probezeit hat ja, in der Regel, einen geringeren Zeitraum?!
Zur Sache: Sie sollten sich in jedem Falle krankschreiben lassen! Wenn Sie nicht krankgeschrieben sind, sind Sie "nicht krank". Rein rechtlich jetzt.
Meiner Meinung nach ist der AG zwar rein rechtlich verpflichtet Urlaubsanspruch zur Not auch per Auszahlung zu leisten, jedoch sehe ich hier schlechte Karten für Sie sollte die Sache vor ein Arbeitsgericht kommen.
Der AG konnte ja unmöglich wissen das Sie Ihren Urlaub nicht mehr nehmen können weil Sie erkranken. Gekündigt wurde ja Fristgerecht. Hier könnte sich ein Arbeitsgericht die Frage stellen in wie fern eine Zahlung für den AG zumutbar ist.
Meine persönliche Empfehlung: Sollten Sie Ihren Urlaub, trotz Erkrankung als Urlaub nutzen können gehen Sie kein Risiko ein. Was allerdings nicht heißen soll dass man nicht ggf. einen Vergleich mit dem AG schließen könnte.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen und bitte Sie diese Informationen lediglich als freie Meinungsäußerung zu sehen die keinen rechtlichen Hintergrund hat, bzw. keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt.
Viele Grüße
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