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Re: Auto in D angem. möchte in Austria verk. wo abmeld
Hallo Michaelus,
ich bin kein Zulassungsexperte, aber ich versuche trotzdem mal dir zu helfen. Das Fzg. ist in Deutschland nach deutschen Recht zugelassen und muss daher in D abgemeldet werden. Gegebenenfalls muss ein Nachweis über den Verbleib des Fzg. nach der Abmeldung vorgelegt werden. Welche Unterlagen du benötigst, kannst du i.d.R. bei der Zulassungstelle online abfragen, ansonsten hilft ein Anruf. Nach dem Abmelden darf das Fzg. noch am Tag der Abmeldung auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Das ist allerdings deutsches Zulassungsrecht und gilt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Österreich - dort ist das Fzg. mit entstempeltem Kennzeichen vermutlich nicht mehr zugelassen. Für die Ausfuhr nach Ö könnte dann eventuell ein Entsprechendes (Ausfuhr-)Kurzzeitkennzeichen erforderlich sein. Am einfachsten ist es daher, wenn du mit einem anderen Fzg. oder dem Zug nach D fährst und nur die Kennzeichen und Papiere mitnimmst.
Gruß
Rainer
P.s.: Vllt. hilft das weiter ...
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/kfzzul...