Kontoführungsgebühren Rücklagenkonto

Von: , 07.05.2010 12:02 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,

auf unserem Rücklagenkonto werden monatlich Kontoführungsgebühren in Rechnung gestellt. Kann ich diese an die Eigentümer weiterbelasten? Wenn ja, mache ich dieses in der Hausgeldabrechnung?

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 23 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kontoführungsgebühren Rücklagenkonto

    Hallo Kerstin,
    natürlich werden damit die Eigentümer belastet - eine extra Abrechnung ist nicht notwendig, damit verringern sich die Rücklagen - diese werden in der Jahresabrechnung ja ausgewiesen.

    Warum legst Du die Rücklagen nicht als Tagesgeld an - kostet keine Gebühren und bringt mehr Zinsen !

    Gruß Gert [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 33 Minuten 0 hilfreich
    Re: Kontoführungsgebühren Rücklagenkonto

    Hallo Kerstin,

    leider ist Ihre Frage nicht ganz eindeutig! auf unserem Rücklagenkonto werden monatlich
    Kontoführungsgebühren in Rechnung gestellt. Kann ich diese an
    die Eigentümer weiterbelasten?
    Sie meinen vermutlich die Mieter, oder? Wenn ja, mache ich dieses in
    der Hausgeldabrechnung?
    Also, wenn's die Mieter sind (nur das ist logisch), dann gilt: Neiiiiiiiin!

    Rücklagen dienen der Instandhaltung, usw., damit haben die Mieter absolut nichts
    am Hut!!! Bei solchen Fehlern in der Abrechnung haben schon zig Vermieter die
    ganze Nebenkostennachzahlung in den Schornstein schreiben können!

    Keine Reparaturen, auch nicht an der Heizung, kein Verwalter, nur Nebenkosten,
    die auch per Mietvertrag vereinbart wurden. Beim Hausmeister aufpassen, wenn
    der z.B. auch solche Arbeiten macht, wie Lampen auswechseln, dann darf dieser
    Anteil nicht auf den Mieter umgelegt werden. Aber das findet man alles im
    Internet. Und immer wird es ja auch nicht vom Mieter reklamiert.... :-)

    Trotzdem: Vorsicht!

    Viel Glück

    pieter

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kontoführungsgebühren Rücklagenkonto

    Die sind als Nebenkosten des Geldverkehrs den einzelnen zu belasten.

  4. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kontoführungsgebühren Rücklagenkonto

    Da es sich um ein Konto der Eigentümergemeinschaft handelt, können die Bankgebühren in der Hausgeldabrechnung abgerechnet werden. Schlüssel Eigentumsanteile.Es sei denn, der Verwaltervertrag sieht eine andere Regelung vor.

    Gruss aus Bochum
    Harry [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Kontoführungsgebühren Rücklagenkonto


      Hallo Harry,

      vielen Dank für deine Antwort. Vielleicht darf ich dir noch einen Frage stellen. Wie behandelst du die Zinsen, Zinsabschlagsteuer und Solz. Weißt du diese nur in der Rücklagenentwicklung aus oder belastest du diese an die Eigentümer?

      Danke

      Kerstin

      • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Kontoführungsgebühren Rücklagenkonto

        Hallo, Kerstin,

        die Kosten bzw. Einnahmen weise ich in der Rücklagenentwicklung aus. Da ich die Einzahlungen in die Rücklagen als Ausgaben in der Betriebskostenabrechnung buche, brauche ich keine Extra-Belastung bzw. Gutschrift mehr vorzunehmen.

        Du musst nur darauf achten, dass Du nur echte Einzahlungen buchst, Sollstellungen sind nicht mehr erlaubt.

        Liebe Grüße
        Harry [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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