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Re: Kontoführungsgebühren Rücklagenkonto
Hallo Kerstin,
leider ist Ihre Frage nicht ganz eindeutig!
auf unserem Rücklagenkonto werden monatlich
Kontoführungsgebühren in Rechnung gestellt. Kann ich diese an
die Eigentümer weiterbelasten?
Sie meinen vermutlich die Mieter, oder?
Wenn ja, mache ich dieses in
der Hausgeldabrechnung?
Also, wenn's die Mieter sind (nur das ist logisch), dann gilt: Neiiiiiiiin!
Rücklagen dienen der Instandhaltung, usw., damit haben die Mieter absolut nichts
am Hut!!! Bei solchen Fehlern in der Abrechnung haben schon zig Vermieter die
ganze Nebenkostennachzahlung in den Schornstein schreiben können!
Keine Reparaturen, auch nicht an der Heizung, kein Verwalter, nur Nebenkosten,
die auch per Mietvertrag vereinbart wurden. Beim Hausmeister aufpassen, wenn
der z.B. auch solche Arbeiten macht, wie Lampen auswechseln, dann darf dieser
Anteil nicht auf den Mieter umgelegt werden. Aber das findet man alles im
Internet. Und immer wird es ja auch nicht vom Mieter reklamiert.... :-)
Trotzdem: Vorsicht!
Viel Glück
pieter