Erbrecht
Von: , 24.08.2009 22:30 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
ich bilde zusammen mit meinen beiden Brüdern eine Erbengemeinschaft. Zum Erbe gehört ein Einfamilienhaus. Ich würde sehr gerne in das Haus mit meiner Frau und meinen Kindern einziehen, bin aber nicht in der Lage meine Brüder sofort und vollständig auszuzahlen. Habe ich eine Möglichkeit oder einen Rechtsanspruch auf "Ratenzahlung", um eine Zwangsversteigerung oder einen Verkauf der Immobilie zu verhindern. Meine Brüder sind beide Studenten und finanziell nicht in der Lage die Immobilie zu übernehmen.
Viele Grüße
Matthias Weigmann, Hamburg
