Erbrecht

Von: , 24.08.2009 22:30 Uhr

Liebe/-r Experte/-in,
ich bilde zusammen mit meinen beiden Brüdern eine Erbengemeinschaft. Zum Erbe gehört ein Einfamilienhaus. Ich würde sehr gerne in das Haus mit meiner Frau und meinen Kindern einziehen, bin aber nicht in der Lage meine Brüder sofort und vollständig auszuzahlen. Habe ich eine Möglichkeit oder einen Rechtsanspruch auf "Ratenzahlung", um eine Zwangsversteigerung oder einen Verkauf der Immobilie zu verhindern. Meine Brüder sind beide Studenten und finanziell nicht in der Lage die Immobilie zu übernehmen.
Viele Grüße
Matthias Weigmann, Hamburg

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbrecht

    Hallo,

    nein, einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung hast Du nicht, das heißt aber nicht, dass Ihr Drei nicht zu einer ökonomisch vernünftigen Lösung kommen könnt, wenn Ihr in der Lage seid, mit etwas Distanz zum Problem zu reden.

    Erst einmal die ganz banale Frage: hast Du schon einmal mit einer Bank geredet, dass die eine 66% Beleihung macht (Hypotheken und Zinsen) und Du so Deine Geschwister auszahlen kannst? Das wäre die Ratenzahlung in Rein-Form. Ansonsten kannst Du versuchen, diese Ratenzahlung (Zinsen und Tilgung) mit Deinen Brüdern zu vereinbaren und dabei großzügige Sondertilgungen zu vereinbaren, d.h. wenn Du Geld hast, könntest Du schneller auszahlen.

    Eine Zwangsversteigerung wäre eine Lösung für Dich, weil Du dann selbst mitbieten könntest (natürlich, nachdem Du vorher bei Deiner Bank Rückendeckung geholt hast). Das wäre gegenüber den Brüdern nicht nett und ich würde nur dann dazu raten, wenn die sonst nicht kooperieren. Aber wenn die friedliche Vereinbarung nicht geht, dann eben ZV. Du bekommst das Haus dann in der Regel zu 70% des Marktwertes.
    Viel Glück beim Verhandeln!
    Ingeborg

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Erbrecht

      Liebe Ingeborg,
      vielen Dank für deine schnelle und fachkundige Antwort. Mir sind jetzt mögliche Schritte viel klarer.
      Viele Grüße
      Matthias (Alsterjogger)

  2. Antwort von Dr. Wolfgang Buerstedde nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbrecht

    Sehr geehrter Herr Alsterjogger,

    herzlichen möchte ich mich für Ihre Anfrage bedanken.

    Rechtlich gibt es keinen Anspruch auf "Ratenzahlung".

    Auch werden Sie sich gegen eine Zwangsversteigerung wohl nicht erfolgreich wehren können, sollte einer der Miterben den Antrag auf Zwangsversteigerung stellen.

    Das Gesetz sieht die Erbengemeinschaft als eine Gemeinschaft, die auf Liquidation gerichtet ist. Sie soll also aufgelöst werden.

    Sie können jedoch auch die Erbengemeinschaft fortführen. Beispielsweise könnten Sie sich mit den Miterben verständigen, dass das Grundstück zwar in Erbengemeinschaft bleibt, aber Sie das Haus mieten; dementsprechend Miete an die Erbengemeinschaft zahlen.

    So eine langfristige Geschichte sollte man nur angehen, wenn man davon ausgeht, dass unter den Miterben kein Streit entsteht.

    Natürlich können Sie sich auch mit den Miterben darüber verständigen, dass Sie das Haus bekommen und die Abfindung ratenweise zahlen. Aber damit müssten die Miterben einverstanden sein.

    Die Erbengemeinschaft ist von Gesetzes wegen schwerfällig. Jeder Miterbe ist gleichberechtigt und muss bei grundlegenden Angelegenheiten zustimmen.

    Daher sollte jeder Erblasser darüber nachdenken, die Entstehung eienr solcher Erbengemeinschaft zu vermeiden, etwa durch die Errichtung eines Testaments.

    Anregungen zur Vorsorge finden Sie auch auf der kostenlose online Vorsorgemappe unter: http://www.vorsorgeordnung.de

    Ich hoffe damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

    Wolfgang Buerstedde

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Erbrecht

    Hallo Herr Weigmann,
    einen solchen Anspruch gibt es nicht und kann nur im Verhandlungsweg freiwillig erreicht und dann vereinbart werden.
    Ansonsten können die Brüder den Verkauf oder die Auseinandersetzungsversteigerung verlangen. Letztere bringt meistens schlechtere Ergebnisse als der Verkauf.
    Der einzige Ausweg besteht in einer Finanzierung der Abfindungsbeträge für die Brüder. Wenn Sie Raten an die Brüder zahlen können, können diese Raten ja auch eine Bank für einen entsprechenden Kredit gehen. Für Immobilienkäufe gibt es viele günstige Kreditmöglichkeiten (heute bei unter 4% p.a. Zinsen), wobei ja Ihr Eigenanteil in Ihrem nicht mehr zu bezahlenden Erbanteil an dem Immoblienwert liegt.

    Ich hoffe, ein wenig geholfen zu haben,
    schönen Abend noch!
    S.

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