Wohnung ist bei Einzung nicht Renoviert.

Von: , 14.05.2010 15:08 Uhr


Ich habe eine neue Wohnung, dessen Wände und Boden nackt ist. Ist der Vermieter dazu verpflichtet, oder kann ich diesen in die Pflicht nehmen die Kosten für das tapezieren und streichen zu übernehmen? Oder bleiben die Kosten auf mich sitzen?

Gruß
Holgi

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: Wohnung ist bei Einzung nicht Renoviert.

    Hallo Holgi,

    ich würde an deiner Stelle im Mietvertrag festschreiben lassen, dass du die
    Wohnung bei Einzug renoviert hast und daher beim Auszug keinerlei
    Renovierungen vorzunehmen hast. Normaler weise muss man nämlich beim
    Auszug die Wohnung renovieren oder in den ursprünglichen Zustand zurück
    versetzen. Falls du teure Bodenbeläge (Parkett, Holz) o. ä. einbaust, steht es dir
    auch frei, mit dem Vermieter eine Vereinbarung über Bezuschussung zu treffen.
    Ich hatte mich vor Jahren mal mit meiner Vermieterin geeinigt, dass sie das
    Material zahlt und ich die Eigenleistung erbringe. So haben beide was davon.

    Meiner Meinung ist dein Problem aber durch einen einfachen Satz im Mietvertrag
    zu regeln.

    Gruß
    Michael

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Wohnung ist bei Einzung nicht Renoviert.

    Hallo Holgi,
    das ist immer eine Sache des Vertrages. Steht im Mietvertrag, dass Du die Wohnung übernimmst, ist der Vermieter dafür zuständig. Steht drin, dass die Wohnung unrenoviert oder sogar renovierungsbedürftig übernommen wird, wirst Du auf den Kosten sitzen bleiben. Allenfalls könntest Du dann mit dem Vermieter aushandeln, dass Du ein oder zwei Monate Mietfrei bekommst.

    Sofern im Mietvertrag steht, die Wohnung wird unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergeben, hast Du allerdings später das Recht, die Wohnung in gleichen Zustand bei Auszug zurückzugeben.

    Ich hoffe, die Antwort hat Dir weitergeholfen.
    LG
    Nelofee

  3. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Wohnung ist bei Einzung nicht Renoviert.

    Hallo,
    soweit ich weiß, ist das Vereinbarungssache. Man muss es im Mietvertrag festhalten.
    Es gibt zwei Varianten:
    1. Mieter tapeziert etc. selbst bei Einzug, muss aber dafür beim Auszug nichts mehr machen. Vorteil: Mieter kann selbst die Wohnung gestalten wie er will.
    2. Mieter renoviert bei Auszug für den Nachmieter. Vorteil: man muss sich ggf. nicht so viel Mühe geben und kann günstigere Materialien verwenden.

    Wie gesagt, muss aber im Mietvertrag vereinbart sein.

    Viele Grüße,
    Max

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wohnung ist bei Einzung nicht Renoviert.

    Hi Holgi,

    hierbei handelt es sich schlicht und ergreifend um eine Verhandlungssache, mit
    anderen Worten was im Mietvertrag festgelegt ist bzw. wird. Üblich ist in
    Standardmietverträgen, dass der Mieter entweder zum Einzug oder zum Auszug die
    Wohnung streicht und kleinere Macken an Wänden durch Bohrungen und anderen
    Dinge ausbessert. Eine Komplettrenovierung - sprich neu tapezieren und
    Fussboden verlegen - ist eine Leistung die normalerweise über so etwas hinaus
    geht. In den meisten Fällen können sich Mieter und Vermieter auf etwas einigen, in
    Form von einem Mieterlass am Anfang, sollte sich der Mieter dazu bereit
    erklären die Renovierung zu übernehmen. Wie hoch dieser ist, ob der Mieter die
    Ausgaben selbst trägt oder nur anteilsweise ist Verhandlungsbasis. So könnte man
    einen Standardpreis für neues Laminat festlegen (7€/m2) und alles was darüber
    hinaus geht muss der Mieter selbst bezahlen. Aber um es noch einmal zu
    wiederholen: Das sind Dinge die im Mietvertrag festgelegt werden müssen. Sollte
    also im Mietvertrag nichts aufgelistet sein und die Wohnung ist nicht bewohnbar,
    ist dies in erster Linie Sache des Vermieters.
    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Schönen Sonntagabend,
    Alex

  5. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Wohnung ist bei Einzung nicht Renoviert.

    Hi, das kommt auf Deinen Mietvertrag an. Wenn dort Renovierung beim Einzug steht, dann musst Du jetzt tapezieren. Beim Auszug musst Du dann nichts mehr machen. Lass Dir das von deinem Vermieter bestätigen.
    In den meisten Verträgen sind regelmäßige Schönheitsreparaturen, dazu zählt auch Streichen, vorgeschrieben. Durch die Bescheinigung des Vermieters bist Du beim Auszug davor geschützt, dass Dein Vermieter ein Streichen (als Schönheitsreparatur) verlangt.

    Meiner Meinung nach ist Renovieren beim Einzug besser als beim Auszug, da man i.d.R. nach einem Auszug in der alten Wohnung nichts mehr machen will.

    Wenn Die beim Auszug renovieren sollst, muss Dein Vermieter oder dein Vormieter jetzt noch Deine Wohnung tapezieren und Streichen (lassen).
    Grüße

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