kündigung kündigungsfrist

Von: , 15.05.2010 09:50 Uhr


Hallo,

meine damalige Firma wurde 2007 durch meine jetztige Firma mit allen Mitarbeitern übernommen.
Durch meine 9jährige Betriebszugehörigkeit(seit 01.10.2000) habe ich lt.Manteltarifvertrag (der jetztigen Firma)5 Monate Kündigungsfrist aber lt.Arbeitsvertrag (erstellt durh damaligen Firma)4 Monate Kündigungsfrist.

Welche Kündigungsfrist greift nun bei einer Kündigung,wenn ich eine neue Stelle in Aussicht habe?Bzw.welche Antrittsbeginn kann ich in einem Vorstellungsgespräch sagen?


Viele Grüße

Jens

17 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: kündigung kündigungsfrist

    Hallo Starick
    leider kann ich Dir zu diesem Thema bezüglich des Einflusses eines Firmenwechsels nichts sagen - im Normalfall schlägt meines wissens aber der Einzelvertrag den Manteltarifvertrag, insbesondere wenn der Mitarbeiter besser gestellt wird.

    Gruß
    Franz

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: kündigung kündigungsfrist

      "Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten,soweit in diesem Manteltarifvertrag nichts anderes bestimmt ist,die gesetzlichen Bestimmungen.Bei beiderseitiger Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Probezeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonates.Ergebnisniederschrift:Im Arbeitsvertrag können jeweils längere Fristen vereinbart werden."

      Aber im Arbeitsvertrag steht:
      "Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden."

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: kündigung kündigungsfrist

        Hallo Starick
        ich denke da musst Du Dich an einen Arbeitsrechtler wenden - aber die Einschränkung auf die Gültigkeit eines Manteltarifvertrags wird hier ja gemacht - Hast Du keine Ansprechpartner beim Betriebsrat? Du könntest Dir ja Deine rechtliche Situation ja von ihm ganz unverbindlich erläutern lassen - der Betriebsrat hat übrigens Schweigepflicht !!!
        Gruß
        Franz

    • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
      Re: kündigung kündigungsfrist

      Hallo Jens,

      es ließt sich für mich so als wenn es um die Kündigung von Arbeitgeber Seite handelt. In den Standart Arbeitsvertägen steht oft 4 Wochen zum Monatsende. Kündigungsfristen kann man aber auch durch Aufhebungsverträge umgehen.
      Es gilt aber immer das was im Arbeitsvertrag steht, was die eigene Kündigungsfrist anbelangt. Wenn in eine Firma einen Manteltarifvertrag hat (wo die Kündigungsfrist von Arbeitgeber her festgelegt ist) gilt dieser. Man bekommt dann immer eine Ergänzung zu seinem Arbeitsvertrag.
      Ich empfehle Dir wenn Du Gerwerkschaftsmitglied bist, Deinen Arbeitsvertrag mal von der Rechtsstelle prüfen zu lassen. Die können Dir genau sagen was da drin steht und für dich gilt.

      Ich hoff, dass ich Dir einwenig helfen konnte.

      SG
      Kundy

      • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: kündigung kündigungsfrist

        habe nochmals nachgeschlagen und die entsprech.Passagen herausgeschrieben.Bei Manteltarifvertrag steht:

        "Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten,soweit in diesem Manteltarifvertrag nichts anderes bestimmt ist,die gesetzlichen Bestimmungen.Bei beiderseitiger Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf der Probezeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonates.Ergebnisniederschrift:Im Arbeitsvertrag können jeweils längere Fristen vereinbart werden."

        Aber im Arbeitsvertrag steht:
        "Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden."

      • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
        Re^2: kündigung kündigungsfrist

        Habe nun nach meinen Vorstellungsgespräch heute die mündliche Zussage telefonisch für die Stelle bekommen.
        Lt.Aussage soll ich am besten gleich zu meinen alten Arbeitgeber gehen und zum 15.6. oder bzw. zum 01.07. kündigen.
        Mein Einwand war,das ich was schriftliches für mich brauche,das ich die neue Stelle habe.Die Antwort war,das ich ein Schreiben bekomme,wo dies mir bestätigt wird.
        Aber brauche ich nicht erst ein Arbeitsvertrag schriftlich?
        Eine Kündigung zum 15.6. ist diese machbar?

      • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: kündigung kündigungsfrist

        Hallo Jens,

        dies würde sicherlich nur noch über einen Aufhebungsvertrag gehen.

        Ein Arbeitsvertrag kann auch zu Beginn der Tätigkeit geschlossen werden.

        SG Kundy

      • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
        Re^4: kündigung kündigungsfrist

        Hallo,

        vielen Dank für die Antwort.

        Wenn ich kommenden Dienstag das Gespräch mit der Personalleitung suche und sage,ich möchte gerne einen Aufhebungsvertrag z.01.07.10 mit Entschädigung für die zehn Jahre Betriebszugehörigkeit.Hätte ich damit Chancen?

        Oder soll ich gleich zum 01.07.10 kündigen,obwohl ich noch keinen Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber in der Hand habe?

        Viele Grüße

        Jens

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: kündigung kündigungsfrist

      Hallo Jens,

      ich weiß nicht, wie ich als Experte für Fragen zum Arbeitsrecht benannt werden konnte. Kurz: Ich habe keine Ahnung.
      Bitte versuche es im entsprechenden Brett. Ggf. solltest Du einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Ich weiß nicht, ob Du Rechtsschutzversichert bist oder welche Einkommensverhältnisse Du hast (ggf. steht Dir PKH zu).

      Viele Grüße
      Thomas

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: kündigung kündigungsfrist

    Ich habe keine Ahnung. Aber ich bin auch kein Experte.

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: kündigung kündigungsfrist

    Lieber Jens
    Wie die Rechtsprechung in D aussieht kann ich nicht beurteilen. In der CH gilt grundsätzlich, dass Mitarbeitende durch Einzelarbeitsverträge gegenüber übergeordneten Gesetzen nicht schlechter gestellt werden dürfen. Dies wird beu euch auch gelten ....

    Liebe Grüsse
    Oski Egli [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: kündigung kündigungsfrist


    Hallo,

    habe ich lt.Manteltarifvertrag (der jetztigen Firma)5 Monate
    Kündigungsfrist aber lt.Arbeitsvertrag (erstellt durh
    damaligen Firma)4 Monate Kündigungsfrist.

    Welche Kündigungsfrist greift nun bei einer Kündigung:
    Hallo Jens,

    mein Gebiet ist eigentlich Arbeitsschutz, deine Anfrage fällt in den Bereich Arbeitsrecht.

    Grundsätzlich gilt das was im Vertrag steht. Der Manteltarifvertrag ist als Rahmenbedingung anzusehen.

    Folglich müsste, wenn dein Vertrag noch gültig ist,
    die Kündigungsfrist bei 4 Monaten liegen.

    Zur Sicherheit empfehle ich dir Auskunft bei einem Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts einzuholen. Damit wärst du auf der sicheren Seite.

    MfG Günther

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: kündigung kündigungsfrist

    Hallo Jens,

    ich bin kein Arbeitsrechtexperte und möchte Dir keine falsche Auskunft geben.
    Schau doch mal bei den Juristen unter Arbeitsrecht nach.

    Viel Glück

    Rainer [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  6. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: kündigung kündigungsfrist

    Hallo Jens,

    leider kann ich da nicht weiterhelfen. Meine Spezialität ist: Zeiterfassung, aber aus gerätetechnischer Sicht. Zum Thema Arbeitsverträge fehlt mir das Fachwissen.

    Freundliche Grüße
    Günther [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  7. Antwort von nach 37 Tagen 0 hilfreich
    Re: kündigung kündigungsfrist

    hallo
    erkundige dich bitte bei deinem jetzigen Betriebsrat, wie die Rechtslage heute ist.
    Der Betriebsrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
    Viele Grüße

  8. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 65 Tagen 0 hilfreich
    Re: kündigung kündigungsfrist

    Ich weiß nicht warum ich dazu angesprochen werde. Ich habe Arbeitnehmerrechte nicht als Interessensgebiet angegeben.

  9. Antwort von nach 99 Tagen 0 hilfreich
    Re: kündigung kündigungsfrist

    sorry kann nicht helfen

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