Übergangsgebührnisse der Bundeswehr

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 16.05.2010 12:01 Uhr


Hallo,

mein Freund erhält Übergangsgebührnisse von der BW und ist zeitgleich selbstständig. Welchen Berufsstatus hat er denn? er ist kein Soldat mehr, erhält aber Geld vom Bund. Muss ich 2 Erklärungen ausfüllen?? einmal für die selbstständige Arbeit und einmal für die Übergangsgebührnisse?
wäre echt nett, wenn mir einer helfen könnte..

Danke

Daniela

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Übergangsgebührnisse der Bundeswehr

    hallo,
    übergangsgelder kommen in anlage N, die selbstständige tätigkeit anlage G oder S Hallo

    mein Freund erhält Übergangsgebührnisse von der BW und ist
    zeitgleich selbstständig. Welchen Berufsstatus hat er denn? er
    ist kein Soldat mehr, erhält aber Geld vom Bund. Muss ich 2
    Erklärungen ausfüllen?? einmal für die selbstständige Arbeit
    und einmal für die Übergangsgebührnisse?
    wäre echt nett, wenn mir einer helfen könnte..

    Danke

    Daniela

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Übergangsgebührnisse der Bundeswehr

      Hallo Sven,

      Übergangsgelder in Anlage N also.. danke! doch welchen Berufsstatus hat er? wird er immer noch als Soldat behandelt, oder ist er arbeitslos, oder Arbeitnehmer?

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re: Übergangsgebührnisse der Bundeswehr


      Hallo Daniela82,
      gute Nachricht zuerst ? EINE Erklärung für Ihn. Sicher noch eine für Dich.(anderer Fall).
      Ist Dein Freund Freiberufler oder Gewerbetreibender ß
      ist er Kleinunternehmer, Unternehmer mit Ausweis Umsatzsteuer ? Da hängt etwas mehr dran.

      Viel ERFOLG wünscht

      Wolfgang
      mein Freund erhält Übergangsgebührnisse von der BW und ist
      zeitgleich selbstständig. Welchen Berufsstatus hat er denn? er
      ist kein Soldat mehr, erhält aber Geld vom Bund. Muss ich 2
      Erklärungen ausfüllen?? einmal für die selbstständige Arbeit
      und einmal für die Übergangsgebührnisse?
      wäre echt nett, wenn mir einer helfen könnte..

      Danke

      Daniela

  2. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Übergangsgebührnisse der Bundeswehr

    Hallo Daniela,
    damit bin ich überfordert!
    Gruss Hermann

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Übergangsgebührnisse der Bundeswehr

    in erster linie ist er selbstständig, arbeitnehmer kann er nur sein wenn er auf stuerkarte arbeitet, soldat ist er auch nciht mehr, sondern er erhält ja nur beamtenrechtliche bezüge.

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Übergangsgebührnisse der Bundeswehr

    Hallo,

    das weiß ich leider nicht, sorry!

    Viele Grüße

    Paola

  5. Antwort von nach 28 Tagen 0 hilfreich
    Re: Übergangsgebührnisse der Bundeswehr

    Jeder Steuerpflichtige kann gleichzeitig bei beliebig vielen Einkommensteuerarten Einkünfte haben. Jede Art von Einkünften muss in der Einkommensteuererklärung separat angegeben werden.
    D.h.
    die Übergangsgebührnisse von der Bundeswehr auf der Anlage N
    UND
    die Einkünfte als Selbständiger auf der Anlage …

  6. Antwort von nach 393 Tagen 0 hilfreich
    Re: Übergangsgebührnisse der Bundeswehr

    Hallo Daniela82,

    zum Thema Übergangsgebührnisse gibt es seit Oktober vergangenen Jahres die Möglichkeit, sich online die Beträge ausrechnen zu lassen. Außerdem findest Du unter http://www.dienstzeitende.de/dze-abc.html auch ein ABC zum Dienstzeitende, was ich persönlich ganz hilfreich finde. Man sieht ja bei all den Bestimmungen selbst kaum durch und die BFD-Berater sind auch nicht immer so gut drauf, dass sie alle Fragen gleich beantworten können. Hoffe, ich konnte helfen. LG

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